"Terror" - ein Film, der große Fragen stellt

„Terror“ ist das erste Theaterstück von Ferdinand von Schirach. ORF, ARD und SRF verfilmten den Stoff.
„Terror“ ist das erste Theaterstück von Ferdinand von Schirach. ORF, ARD und SRF verfilmten den Stoff.(c) ORF
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Ferdinand von Schirachs Stück kommt ins Fernsehen. Wir haben vier Persönlichkeiten gebeten, uns zu erläutern, wie viel Wert ein Leben hat. Justizminister Wolfgang Brandstetter, Autorin Kathrin Röggla, Ex-Höchstrichterin Irmgard Griss und Moderator Peter Resetarits geben Auskunft.

Wolfgang Brandstetter
Wolfgang Brandstetter(c) APA (HERBERT NEUBAUER)

Wenn ein Menschenleben nur auf Kosten eines anderen gerettet werden kann, dann gibt unsere Rechtsordnung eine klare Linie vor: Es kann – abgesehen von den Fällen der Notwehr – niemals gerechtfertigt sein, ein Menschenleben zu opfern, um ein anderes zu retten.

Das Rechtsgut Leben ist das höchste, das es durch die Rechtsordnung zu schützen gilt, und es ist daher auch nicht quantifizierbar. Mögen es auch noch so viele Menschenleben sein, die durch die Tötung von weniger Menschen gerettet werden können: Es gibt keine Rechtfertigung für ein solches Handeln. Die Frage der Rechtfertigung betrifft das generelle Sollen. Wer gerechtfertigt handelt, hat die objektive Rechtsordnung auf seiner Seite, gegen sein Verhalten wäre daher auch keine Notwehr zulässig.

Individuelles Können. Über den Bereich der Rechtfertigung hinaus gibt es aber auch jenen des individuellen Könnens, also der Frage, ob ein Mensch im Einzelfall wirklich in der Lage war, rechtmäßig zu handeln, oder ihm vielmehr infolge einer Zwangslage ein Entschuldigungsgrund zugestanden werden muss, der die Strafbarkeit – trotz bestehender Rechtswidrigkeit der Handlung – ausschließen kann. Das Österreichische Strafgesetzbuch enthält für genau solche Fälle die Regelung des „entschuldigenden Notstands“, wenn in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war und er sich der Gefahr auch nicht ohne ausreichenden Grund aussetzte. Durch das Abstellen auf diese idealtypische Maßfigur eröffnet unser Gesetzgeber genau jenen Spielraum, der notwendig ist, um den speziellen Umständen des Einzelfalls auch wirklich gerecht zu werden.

Reizvolle Idee. So gesehen sind gerade Fälle wie der im Theaterstück „Terror“ geschilderte auch gut für die Laiengerichtsbarkeit geeignet, und es ist eine reizvolle Idee, das Publikum in die Entscheidung miteinzubeziehen. Dadurch wird auch das Verständnis der Öffentlichkeit für die Justiz gestärkt, was jedenfalls zu begrüßen ist.

Wolfgang Brandstetter (*1957) ist seit 2013 Justizminister. Zuvor war er Strafverteidiger und Hochschulprofessor.

Kathrin Röggla
Kathrin Röggla(c) APA/DPA (Fredrik von Erichsen)

Eine Debatte und ihre fatalen Folgen: Warum wir seit Langem mit zweierlei Maß messen

Die Schriftstellerin Kathrin Röggla analysiert, was Ferdinand von Schirach mit seinem Stück "Terror" bezweckt hat. Seine moralische Abwägung ist für sie "ein abstraktes Spiel", das einer Debatte zuarbeitet, die sie nicht begrüßen kann.

Manchmal können Fragestellungen schiefliegen. Die Verengung auf eine moralische Abwägung innerhalb des nicht abreißenden Gegenwartsschrecks, des Terrorismusdiskurses, liegt daneben. Was bildet diese Fragestellung ab? Einen rechtlichen Diskurs? Eine gerichtliche Praxis? Eine moralische Debatte? Eine „literarische“ Stellungnahme zu einem Dilemma, in dem wir uns angeblich andauernd befinden und das aufzuzeigen uns irgendwohin helfen könnte, wo wir noch nicht sind?
Oder ist es die reinste Selbstbestätigung – schwingen wir uns zu kleinen Richtern auf, die wir immer schon waren! Was spräche schon gegen diese kleine Selbstermächtigung innerhalb eines ohnmächtigen Diskurses? Die Entscheidung zwischen den wenigen Menschenleben und den vielen wird doch ohnehin längst andauernd getroffen, so oft, dass es uns gar nicht mehr auffällt. Genauso wie uns das Zusehen beim sogenannten syrischen Drama gar nicht mehr so richtig auffällt, aber das „wir“ ist hier perfide, das gebe ich gern zu, warum gehe ich eigentlich nicht auf die Straße und fordere ein Ende dieses Bombardements? Es ist furchtbar, aber zugegebenermaßen nicht das Thema von Ferdinand von Schirach. Was ist sein Thema? Ich würde sagen, es ist die moralische Zuspitzung, ein unschuldig daherkommendes „Was wäre wenn?“ in einem juristischen Rahmen, der eine politische Debatte sozusagen absichert. Das Grundgesetz, hier haben wir es! Wir sind doch noch ein „wir“, eine Gesellschaft!

Nein, vielleicht gehe ich doch von mir selbst aus, wie ich mich durch Medien und Politik mehr und mehr zu solch merkwürdigen Fragestellungen gedrängt sehe: Freiheit oder Sicherheit und Überwachung, „Grenzen zu!“ oder Terror, territoriale Souveränität oder abstrakter Humanismus? All diese Zuspitzungen und Verengungen sind perfide und halten sich an den Händen.

Maske des Juristischen. Es macht mich nervös, dass immer öfter über Dinge debattiert wird, die in der Verabschiedung der Menschenrechte, der UN-Charta und den Grundgesetzen längst verankert sind. Es macht mich nervös, wenn in der Hierarchie der öffentlich gestellten Fragen die unwahrscheinlichsten, absurdesten ganz oben stehen und dann noch in der objektivistischen Maske des Juristischen, die heute gern im Literaturdiskurs wieder hochgehalten wird, wenn man etwas verbindlich Politisches sagen möchte, vermeintlich ohne politisch zu sein. Mit zweierlei Maß wird seit Langem gemessen, das hat Tradition und besteht fort.

„Mit zweierlei Maß“ lautet auch der Titel eines Buches von Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der mit seinem Institut ECCHR gegen Folter, Pushback-Aktionen gegen Flüchtlinge, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und deren Aufarbeitung von Argentinien bis in den Kongo zu tun hat. Er erzählte mir von der notwendigen Exemplarität seiner Fälle. Zum Beispiel stünde der derzeitig vor ein Dortmunder Gericht kommende KIK-Fall, der die Mitverantwortlichen bei dem Fabrikbrand eines Zwischenhändlers in Karachi (mit 260 Toten und 32 Verletzten) ausfindig machen möchte, für zahlreiche andere Fälle, die juristisch nicht erzählt werden können. Es ist ein Netzwerk aus Geschichten, das Exempel steht hier für die Masse anderer realer Fälle, die der öffentlichen Verdrängung preisgegeben sind. Sein Bemühen, die Fälle im Bewusstsein der juristischen wie medialen Öffentlichkeit zu halten, ist das absolute Gegenbeispiel zu Schirachs Inszenierung eines fiktiv zugerichteten Prozessablaufs, den es so gar nicht gäbe.
Schirachs moralische Abwägung hat weniger mit der Frage nach dem Wert des Menschen zu tun, sondern sie ist immer schon strukturell eine Beantwortung, und dazu ein ziemlich abstraktes Spiel, das einer Debatte zuarbeitet, die ich nicht begrüßen kann. Manchmal sind ideelle Abstraktionen eben politisch nicht unschuldig. Ihre untergründige Mechanik gilt es zu untersuchen, anstatt ihr einfach aufzusitzen.


Kathrin Röggla (* 1971) ist eine österreichische Autorin. Zuletzt erschienen: „Nachtsendung“ (S. Fischer, 2016.)

Peter Resetarits
Peter Resetarits(c) Die Presse (Clemens Fabry)

Das kleinere Übel wählen?

ORF-Moderator Peter Resetarits fragt: Wie viel ist ein Menschenleben wert? Und hundert?

Was ist ein Menschenleben wert, etwa in Geld? Kann man hier Summen nennen? In Schadenersatzprozessen nach Unfällen wird das des Öfteren gemacht. Ein totes Kind etwa ist in dieser Berechnung nicht viel wert. Begräbniskosten, Trauerkleidung, ein Grab – ein paar Tausend Euro Schmerzengeld für die Trauer der Eltern. Das muss zahlen, wer die Schuld am Tod des Kindes trägt. Der aufstrebende, gut verdienende Manager hingegen, vielleicht mit Sorgepflicht für Kinder und Ehefrau, kostet die Versicherung des Unfallverursachers deutlich mehr. So ein Leben ist einen Millionenbetrag wert.

Darf man Leben opfern? So gesehen hat jeder Mensch seinen Preis. Aber ist in Wahrheit nicht jedes Leben unendlich viel wert? Die schwierige Frage, die sich daraus ergibt: Darf man ein Leben eines Unschuldigen opfern, um zehn oder hundert oder tausend andere Leben zu retten? Einmal unendlich und zehnmal unendlich sind ja gleich viel. Aus praktischen Überlegungen würden trotzdem viele sagen: Ja, man darf straflos das kleinere Übel wählen. Nur: Verraten wir damit nicht die Prinzipien, die unsere Gesellschaft ausmachen? In der Menschenrechtskonvention heißt es: „Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.“ Wenn jeder Mensch unendlich wertvoll ist, ist diese Abwägung, kleineres gegen größeres Übel, nicht zulässig.

Resetarits (* 1960) ist Jurist und seit 1987 für den ORF tätig.

Independent presidential candidate Griss addresses a news conference in Vienna
Independent presidential candidate Griss addresses a news conference in Vienna(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)

Das Leben jedes Menschen wiegt gleich schwer

Die langjährige OGH-Präsidentin Irmgard Griss erinnert daran, dass kein Leben durch ein anderes oder mehrere andere aufgewogen werden kann.

Ferdinand von Schirach führt uns in seinem Theaterstück ein moralisches Dilemma vor Augen, aus dem es keinen einfachen Ausweg gibt. Das Problem kann nicht demokratisch gelöst werden. Denn das hieße, über das Leben von Menschen abzustimmen und die Mehrheit entscheiden zu lassen. Schirach folgt in seinem Theaterstück einem bekannten Muster. Angehende Juristen müssen sich im Studium mit ähnlichen Fallbeispielen auseinandersetzen. Denn ein moralisches Dilemma zwingt uns, uns darüber klar zu werden, wie weit wir uns bei unseren Entscheidungen von unseren Werten leiten lassen.

Eine solche intensive Auseinandersetzung habe ich 2009 in London erlebt. Als die englische Königin den neuen Supreme Court eröffnete, wünschte sie sich, den Gerichtshof „bei der Arbeit“ zu sehen. Jusstudenten aus ganz England wurden ausgewählt, um in einem Mordprozess als Staatsanwälte und Verteidiger aufzutreten. Angeklagt war eine junge Frau, die den Tod ihres Exfreundes verursacht hatte. Um die Überschwemmung einer Stadt und damit den Tod Tausender zu verhindern, hatte sie den Notfallknopf eines Staudammes gedrückt, damit die Wassermassen in ein Tal geleitet werden, in dem der junge Mann mit seinem Hund spazieren ging. Ankläger und Verteidiger plädierten mit großer Leidenschaft – ihre Argumente machten bewusst, dass es keine fertige Lösung gibt, man sich einer Entscheidung nur schrittweise nähern kann. Erster Schritt muss sein, sich zu fragen, welche Werte uns wirklich wichtig sind. Schon 1811 enthielt unser Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch die Bestimmung wonach jeder Mensch „angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte“ hat. Das wichtigste ist das Recht auf Leben. Auch bei uns gilt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Immanuel Kant verdanken wir die Einsicht, dass der Mensch ein „Zweck an sich“ ist und nie Mittel zum Zweck sein darf. Kant leitet die Würde des Menschen daraus ab, dass er ein Vernunftwesen und daher in der Lage ist, eine eigene Moral aufzustellen.


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Lassen es diese Überzeugungen und Werte zu, dass 164 Menschen getötet werden, um 70.000 zu retten? Sie werden (auch) sterben, wenn der Terrorist das Flugzeug über dem Stadion zum Absturz bringt. Das scheint den Abschuss zu rechtfertigen. Dagegen spricht, dass jeder von ihnen ein Mensch ist, dessen Würde unantastbar ist, der nie Mittel zum Zweck sein darf.

Die unantastbare Würde jedes Menschen ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Sie schließt es aus, nur einen einzigen Menschen als Mittel zum Zweck zu gebrauchen. Denn das Leben jedes Menschen wiegt gleich schwer. Auch wenn es gegen das Leben einer großen Anzahl von Menschen in die Waagschale geworfen wird, neigt sich die Waage nicht. Leben kann nicht durch Leben aufgewogen werden. Gilt das auch, wenn das Flugzeug schon im Sturzflug ist? Wenn der Tod der Insassen unabwendbar erscheint, die Menschen im Stadion aber noch zu retten wären? Das kann nur jeder nach seinem Gewissen beantworten.


Irmgard Griss (*1946) war bis 2011 Präsidentin des OGH, 2016 unabh. Kandidatin für das Bundespräsidentenamt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2016)

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