Nationalrat: Rechnungshof darf Skylink prüfen

(c) Michaela Bruckberger
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Der Rechnungshof wird künftig nicht nur kontrollieren dürfen, wenn das Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der öffentlichen Hand ist sondern auch, wenn diese beherrschenden Einfluss auf den Betrieb hat.

Der Nationalrat macht heute den Weg für mehr Prüfkompetenzen des Rechnungshofes frei. So wird die Behörde künftig nicht nur kontrollieren dürfen, wenn das Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der öffentlichen Hand ist sondern auch, wenn diese beherrschenden Einfluss auf den Betrieb hat. Somit wird es unter anderem möglich, das Skylink-Debakel am Wiener Flughafen zu prüfen, an dem Wien und Niederösterreich mit je 20 Prozent beteiligt sind. Alle Fraktionen begrüßten die Ausweitung der Kompetenzen.

Die heutigen Beschlüsse sind Ergebnis eines Deals der Koalition mit BZÖ und Grünen, um deren Zustimmung zur Lockerung des Bankgeheimnisses zu erhalten. Letztere wurde schon Anfang des Monats beschlossen, war heute in der Debatte zur Erweiterung der RH-Kompetenzen aber fast mehr Thema als die eigentlich zu behandelnde Materie.

Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) erinnerte daran, dass es ganz dringenden Handlungsbedarf gegeben habe, um großen Schaden von österreichischen Arbeitnehmern abzuwenden. Ex-Finanzminister Wilhelm Molterer (VP) betonte, dass Österreich ohne die Lockerung wirtschaftlichen Sanktionen ausgeliefert worden wäre. Nur durch den Beschluss von Anfang September sei es möglich gewesen, der von der OECD erstellten "grauen Liste" der Steueroasen zu entkommen.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zeigte sich dagegen erneut wütend darüber, dass das Bankgeheimnis für Personen, die im Ausland versteuern, nunmehr lockerer gehandhabt wird, wenn der Verdacht auf ein Vergehen besteht. Denn mit diesem Beschluss sei ein erster Schritt gesetzt worden, dass das Bankgeheimnis generell aufgehoben werde. BZÖ-Obmann Josef Bucher und der stellvertretende Klubchef der Grünen Werner Kogler zeigten sich danach einmal mehr verwundert, dass sich gerade die Freiheitlichen hinter ausländische Steuersünder stellten.

Eigentlich geht es beim heutigen Beschluss freilich um die erweiterten Möglichkeiten des Rechnungshofes. Mit einer Änderung des Bundesverfassungsgesetzes sollen auch Unternehmen, an denen die öffentliche Hand weniger als 50 Prozent hält, diese aber "faktisch beherrscht", vom Rechnungshof geprüften werden dürfen. Zusätzlich wird ein Auftrag an den RH abgesegnet, der diesen zur Prüfung der Umsetzung des Bankenpakets auffordert.

Für SP-Klubobmann Josef Cap ist dieser Beschluss ein wichtiges Signal gegenüber den Steuerzahlern, dass mit den Abgaben auch korrekt und sauber umgegangen werde. Was das verbliebene Streitthema der Prüfung von Gemeinden angeht, betonte Cap, dass hier noch ein Gesamtprüfkonzept zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen auszuarbeiten sei. Etwas verschwommen ist hier auch noch die Position der ÖVP. Molterer verwies darauf, dass noch Einwohnerzahlen oder ökonomische Kriterien festgelegt werden müssten.

Strache kritisierte die schwammige Formulierung bezüglich der Prüfmöglichkeit bei Unternehmen mit beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand. Der FPÖ-Chef griff stattdessen eine alte Forderung des Rechnungshofes auf und verlangte, dass bei Unternehmen schon bei einer 25-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand geprüft werden darf. Kräftig kritisiert wurde der Flughafen, wo der rot-schwarze Proporz zu einem Debakel wie Skylink geführt habe.

Dass in Schwechat trotz der bisherigen Weigerung des Flughafens nun doch kontrolliert wird, erfreute BZÖ-Chef Bucher. Er sei "sehr glücklich", dass diese Prüfung nicht durch die Gerichte noch vier Jahre herausgezögert werden könne. Handlungsbedarf sieht Bucher auch bei den ÖBB, wo unter anderem noch immer Aufklärungswürdiges aus der Ära von Martin Huber bestehe. Kogler nannte die heutigen Beschlüsse einen Erfolg der Oppositionsparteien. "Nachgeschärft" werden müssten nun noch die Kompetenzen des RH bei den Gemeinden. Auch die Gemeindeaufsicht gehöre reformiert.

(APA)

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