Wahlrecht: Neues Paket, neues Register

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Neos: Unterschriften an jeder Gemeinde annehmen.

Wien. Wer will, kann bei der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember sein Wahlkuvert selbst in die Urne geben. Ganz offiziell. Diese Neuerung ist Teil eines kleinen Wahlrechtspakets, das der Verfassungsausschuss am gestrigen Montag abgesegnet hat.

Vor allem aber soll ein Zentrales Wählerregister ab 2018 zur Verfügung stehen. Sollten die kommenden Nationalratswahlen nicht vorgezogen werden, würde es dort eingesetzt werden. Das neue Verzeichnis soll laut SPÖ und ÖVP mehrere Vorteile haben: Unter anderem könnte eine eindeutige Registrierung aller Wahlberechtigten garantiert werden. Doppelregistrierungen, etwa bei Auslandsösterreichern, seien nicht mehr möglich.

Auch die Neos begrüßen das Zentrale Wählerregister. Aber: Eine der Neuerungen geht ihnen nicht weit genug. Künftig soll es möglich sein, Unterstützungserklärungen auch außerhalb der Heimatgemeinde abzugeben – allerdings nur für Volksbegehren. Für Parteien, die für ihre Kandidatur Unterschriften sammeln müssen, gilt dies hingegen nicht. Dass hier ein Unterschied gemacht werde, halten die Neos für „demokratiepolitisch bedenklich“, sagt Verfassungssprecher Nikolaus Scherak.

„Viele trauen sich nicht“

Denn: „Wer einmal Unterstützungserklärungen gesammelt hat, weiß, dass sich viele Leute in kleinen Gemeinden nicht trauen, eine solche abzugeben.“ Die Menschen hätten, vor allem am Land, Angst vor Konsequenzen. Laut Scherak wollen etablierte Parteien auf diese Weise neuen Bewegungen die Kandidatur erschweren. Der Verfassungssprecher der SPÖ, Peter Wittmann, reagierte nicht ablehnend auf den Vorschlag. Allerdings: Er solle später, im Zuge einer großen Wahlrechtsreform, diskutiert werden. (ib/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2016)

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