NGOs fordern Stopp der Dublin-Abschiebungen.
Wien.Rein theoretisch dürfte es in Österreich keinen einzigen Flüchtling geben, der über den Landweg gekommen ist. Ein Asylantrag muss laut der Dublin-Regelung immer im EU-Erstantrittsland gestellt werden. Weil Zehntausende Flüchtlinge vergangenes Jahr über die Balkanroute nach Österreich einreisen konnten, schien diese Verordnung ausgesetzt worden zu sein.
Nun konzentriert sich das Innenministerium wieder verstärkt auf Abschiebungen in der EU, vor allem nach Kroatien. „Dublin war nie außer Kraft, die Verfahren sind nur jetzt abgeschlossen“, heißt es aus dem Ministerium. Heuer habe es „Abschiebungen im vierstelligen Bereich nach Kroatien gegeben“.
Protest gegen Vorgehen
NGOs wie Asyl in Not fordern einen sofortigen Stopp der Rückführungen nach Kroatien. Einerseits seien die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften, wo es überlaufene Massenlager gibt, schlecht. Weiters befänden sich viele der Betroffenen bereits seit Monaten im Land, seien endlich zur Ruhe gekommen und hätten ein Zuhause gefunden. So wie Ahmed. Er war in Syrien Extremsportler, bis ihm in ein Bombensplitter den Arm weggerissen hat. In Österreich suchte er um Asyl an, wurde hier von einem Auto angefahren, lag Monate im Koma. Heute hat er Epilepsie und braucht Pflege. Sein Freud Masood kommt aus Afghanistan und ist Dialysepatient. Er hat eine lebensgefährliche Krankheit, jede Infektion kann tödlich sein. Beide Männer leben seit zehn Monaten in Eisenstadt und müssen nun nach Kroatien zurück – zum Entsetzen jener Pflegefamilie, die sie aufgenommen hat und seither betreut.
„Der Staat geht derzeit ultrahart vor. Humanitäre Gründe zählen momentan nicht viel. Das Schlimme für die Betroffenen ist, es ist rechtlich gedeckt“, sagt Anwalt Georg Bürstmayr, der auf Asylfragen spezialisiert ist. So würde man zwar im Dublin-Verfahren prüfen, ob theoretisch medizinische Hilfe für Pflegebedürftige in Kroatien gewährleistet ist, in der Praxis würde sich die Situation vor Ort aber oft anders gestalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2016)