Hofburg-Wahl: Ministeriums-Hotline zeichnet Anrufe nun auf

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Nachdem Mitarbeiter "widerrechtliche Ratschläge" erteilt hatte, werden die Anrufe nun aufgezeichnet. Ein neuer Leitfaden für die Gemeinden liegt vor.

In 45 Tagen unternimmt Österreich den vierten Anlauf innerhalb eines Jahres zur Wahl des Bundespräsidenten. Die Vorbereitungen sind im Gange: Das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse ist eröffnet, der Leitfaden für die Wahlbehörden überarbeitet, die Mitglieder der Wahlbehörden können sich schon im E-Learning vorbereiten, in einer Woche müssen Wahlzeiten und Verbotszonen feststehen. Und: Die Hotline, die das Innenministerium für Fragen rund um den Urnengang eingerichtet hat, wurde um eine Tonbandaufzeichnung erweitert.

Nachdem Mitarbeiter dieser Hotline rund um die Wiederholung der Stichwahl „widerrechtliche Ratschläge“ erteilt hatten – den Anrufenden wurde geraten, defekte Wahlkarten selbst wieder zuzukleben -, werden die Gespräche mit dem Call-Center nun auf Tonband aufgezeichnet. Anrufer, die dies nicht wollen, können sich per Tastendruck für ein Gespräch ohne Aufzeichnung entscheiden. Sie landen dann aber nicht im Call-Center, sondern werden direkt in die Wahlabteilung verbunden.

Überarbeiteter Leitfaden liegt schon vor

Für die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse wurden diese in kleineren Orten schon am Gemeindeamt aufgelegt und in größeren Gemeinden Hauskundmachungen ausgehängt. Bis 27. Oktober kann man die Berichtigung verlangen, gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörden (bis 2. November) kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Ab 8. November werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt und abgeschlossen. Damit steht fest, wer wo wahlberechtigt ist.

Die Wahllokale, deren Öffnungszeiten und auch die Verbotszonen müssen die Gemeindewahlbehörden bis spätestens 4. November festlegen. Es "wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken", schreibt das Innenministerium im Leitfaden.

Stimmzettel und Wahlkuverts sind bereits gedruckt, sie werden kommende Woche den Wahlbehörden übermittelt. Am 7. November startet der Versand der Briefwahlunterlagen an Auslandsösterreicher mit "Wahlkartenabo". Sie müssen keinen Antrag stellen - alle anderen Wahlberechtigten, die nicht am 4. Dezember in "ihrem" Wahllokal wählen können, müssen dies bis 30. November (schriftlich) bzw. 2. Dezember, 12.00 Uhr (mündlich) tun. In welchem Wahllokal man am 4. Dezember wann die Stimme abgeben kann, steht in der Amtlichen Wahlinformation. Diese bekommen bis 21. November alle Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern.

Ja zwei Wahlzeugen pro Kandidat

Bis 24. November haben die sechs Kandidaten des ersten Wahlganges Zeit, die Wahlzeugen zu nominieren. Jeweils zwei Wahlzeugen pro Kandidat dürfen in jedem der rund 10.500 Wahllokale - und auch in den "besonderen Wahlbehörden" in Heimen oder Haftanstalten - beim gesamten Vorgang samt Auszählung dabei sein. Sie dürfen aber nicht mitstimmen, nicht als Hilfsorgane herangezogen werden - und sie sind nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden. Am Freitag vor der Wahl - nach Ende der Antragsfrist um 12.00 Uhr - wird die Zahl der ausgestellten Wahlkarten von den Gemeinde- an die Bezirks- und von diesen an die Landeswahlbehörden gemeldet, spätestens am Samstag bekommt sie die Bundeswahlbehörde.

Am 4. Dezember wird gewählt - und zwar maximal bis 17.00 Uhr. Wahlkarten können in allen Wahllokalen österreichweit, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden direkt abgegeben werden. Jedenfalls müssen sie ebenso wie die Briefwahlstimmen bis Sonntag um 17.00 Uhr bei den Wahlbehörden liegen. Gegen 19.30 Uhr sollte wie üblich das vorläufige Endergebnis vorliegen. Die Briefwahl wird erst am 5. Dezember ausgezählt.

Sollte die Wahl nicht angefochten und neuerlich aufgehoben werden, wird der neue Bundespräsident am 26. Jänner angelobt.

(APA)

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