Bub in Hallenbad vergewaltigt: Urteil aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen jenen Mann, der im Vorjahr einen zehnjährigen in einem Wiener Bad vergewaltigt hat, teils aufgehoben. Das Verfahren muss nun neu durchgeführt werden.

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen einen Flüchtling aus dem Irak, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem zehn Jahre alten Buben vergangen haben soll, muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil - sechs Jahre Haft - teilweise aufgehoben und in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet.

Schuldspruch bestätigt

Ausschlaggebend dafür waren Feststellungsmängel, wie Senatspräsident Thomas Philipp darlegte. Während das Ersturteil hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen "wasserdicht" ausfiel - der Schuldspruch in diesem Anklagepunkt wurde vom OGH bestätigt und gilt damit als in Rechtskraft erwachsen -, waren dem schriftlichen Urteil zum zweiten Anklagefaktum formaljuristisch erforderliche Feststellungen nicht zu entnehmen. Die inkriminierte Vergewaltigung muss daher im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden.

Verhandlung vermutlich 2017

Dem Gesetz entsprechend wurde auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang, der vermutlich erst 2017 stattfinden wird, muss demnach jedenfalls eine neue Strafe festgesetzt werden. Der 20-Jährige bleibt bis dahin in U-Haft.

(APA )

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