In Kärnten fiel eine 16-Jährige über eine Böschung, nachdem ein Clown sie beim Joggen erschreckt hatte. Sie musste verletzt ins Spital.
In Kärnten ist es erstmals zu einem strafrechtlich relevanten Vorfall mit einem "Horror-Clown" gekommen. Wie die Polizei mitteilte, erschreckte am Sonntagabend ein Clown eine 16-jährige Schülerin in Villach beim Joggen so sehr, dass sie über eine Böschung stürzte und verletzt wurde. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
In einer Aussendung verwies die Exekutive auch darauf, dass das Auftreten der "Horror-Clowns" schnell strafrechtliche Folgen haben kann. Es sei grundsätzlich nicht verboten, sich verkleidet in der Öffentlichkeit zu zeigen. Anders sehe das allerdings aus, wenn Leute so erschreckt werden, dass sie zum Beispiel ein Fahrzeug verreißen oder vom Gehsteig springen. Die Palette der möglichen Delikte reicht von einer einfachen Verwaltungsübertretung (Lärmerregung oder Ordnungsstörung) bis hin zu Straftaten, wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung oder einer gefährlichen Drohung.
Internet-Postings über Clownsichtungen würden meist jeglicher Grundlage entbehren, so die Polizei weiter. Zeugen sollten bei einer Sichtung jedenfalls die Exekutive verständigen.
(APA)