Regierung einigt sich auf Gewerbeordnung

MINISTERRAT - DEBRIEFING: KERN / MITTERLEHNER
MINISTERRAT - DEBRIEFING: KERN / MITTERLEHNERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die groß angekündigte Reform bleibt aus: Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.

Die Regierung hat sich am Dienstag doch noch auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Die groß angekündigte Reform blieb aber aus, so werden die 80 reglementierten Gewerbe nicht reduziert. Kernpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe, von denen 19 künftig frei sind. Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen. Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) verteidigte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat die Änderungen, einen Streit stellte sie in Abrede. Verhandelt wurde allerdings bis kurz vor der Regierungssitzung. Deshalb soll der Entwurf erst Ende dieser Woche in Begutachtung geschickt werden, da die Ergebnisse noch formal eingearbeitet werden müssen.

Laut Bundesregierung wird vieles einfacher und günstiger, die Änderungen im Überblick:

  • Bei der Gebührenbefreiung rechnet die Regierung mit einer Ersparnis von mehr als zehn Millionen Euro für Selbstständige. Die Berechnung basiert darauf, dass jährlich rund 80.000 Gewerbeanmeldungen durchgeführt werden.
  • Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Sinne einer Vereinfachung aufgehoben. Künftig gibt es dann nur mehr reglementierte oder freie Gewerbe. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.

Diese 19 Teilgewerbe sind nun frei

Änderungsschneiderei, Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, Autoverglasung, Betonbohren und -schneiden, Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge, Entkalken von Heißwasserbereitern, Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Fahrradtechnik, Friedhofsgärtnerei, Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen, Instandsetzen von Schuhen, Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio), Nähmaschinentechnik, Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen, Schleifen von Schneidewaren, Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern, Wäschebügeln und der Zusammenbau von Möbelbausätzen.

  • Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden deutlich erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Beispielsweise ein Fliesenleger könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Tischlerarbeiten bestreiten - und umgekehrt. Ein Grafiker etwa könnte 30 Prozent des Umsatzes mit der Erstellung von Homepages oder anderen freien Gewerben erwirtschaften.

  • Schneller genehmigt sollen künftig bestimmte Betriebsanlagen werden - nämlich durch die Bezirkshauptmannschaften, wenn es ein "geringes Gefährdungspotenzial" gibt. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. Die Regierung rechnet hier jährlich mit rund 6000 vereinfachten Verfahren. Bisher hat es nach Angaben aus Regierungskreisen nur 2500 solcher vereinfachter Verfahren gegeben. Künftig würden also rund 50 statt 20 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden.

  • Schneller gehen soll es künftig auch behördlich. Bescheide sollen bald nicht mehr länger als vier Monate auf sich warten lassen, statt bisher sechs. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Das Betriebsanlagenrecht soll entbürokratisiert werden. Ein sogenanntes durchgängiges One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten: Ein Verfahren mit einem einzigen Bescheid. Demnach sollen bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand kommen. Widersprüchliche Behördenauflagen sollen so vermieden und die Verfahrensdauer reduziert werden.

    Künftig sollen auch Veröffentlichungspflichten gestrichen und Einreichunterlagen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

    Aus dem Betriebsanlagenrecht wegfallen sollen auch lediglich vorübergehenden Tätigkeiten. So können Gastwirte etwa leichter bei einem Zeltfest ausschenken. Wirte können auch - vorübergehend - genehmigungsfrei beispielsweise auf ihrem Parkplatz ausschenken oder einen Pop-up Store errichten. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden - etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

    Von 12.000 Genehmigungsverfahren jährlich entfallen derzeit 35 Prozent auf Anzeigeverfahren, 20 Prozent auf vereinfachte Verfahren, 40 Prozent auf Änderungsgenehmigungen undfünf5 Prozent auf Neugenehmigungen. Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert.

    Bei Genehmigungsverfahren sollen die Unternehmern auch bei der Bestellung von Sachverständigen eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

(APA)

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