Privatschulen ziehen vor den VfGH

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die alternativen Privatschulen wollen gleich viel Geld wie konfessionelle Schulen.

Wien. Die alternativen Privatschulen fühlen sich gegenüber konfessionellen Schulen seit jeher ungerecht behandelt, vor allem, was das Geld angeht. Nach vielen Appellen ziehen sie jetzt vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das zu ändern. Sie fordern finanzielle und rechtliche Gleichstellung mit ihren konfessionellen Pendants. Ohne zusätzliche Mittel würden die alternativen Privatschulen „gegen die Wand fahren“, hieß es gestern, Montag, in einer Aussendung. Erste Schulen mussten schon Konkurs anmelden.

Es ist nicht das erste Mal, dass alternative Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht – etwa Waldorfschulen oder Montessorischulen – den Weg vor den VfGH suchen. Vor 25 Jahren wurde ein Individualantrag auf Gleichstellung aus formalen Gründen abgelehnt. Wie die neue Klage genau aussieht, soll bei einer Pressekonferenz heute bekannt gegeben werden.

751 Euro versus 8000 Euro

Derzeit werden an nicht konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht laut Dachverband 6161 Schüler unterrichtet. Die Zeugnisse sind jenen der öffentlichen Schulen gleichgestellt, die Schüler müssen keine Externistenprüfungen machen. Im Unterschied zu den konfessionellen Privatschulen, deren Lehrerkosten voll vom Bund getragen werden, werden die freien Privatschulen vor allem durch Elternbeiträge und Subventionen finanziert.

Die Basisförderung des Bundes könne den Personalaufwand nicht annähernd decken, klagen die Schulen. Sie sei seit 2012 pro Schüler de facto um 25 Prozent gekürzt worden. Damit stünden pro Schüler und Jahr an Pflichtschulen nur 751 Euro zur Verfügung, an den konfessionellen Privatschulen seien es rund 8000 Euro. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2016)

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