Gemeindebund bremst bei Residenzpflicht

Gemeindebund bremst bei Residenzpflicht für Asylberechtigte
Gemeindebund bremst bei Residenzpflicht für AsylberechtigteAPA/ROLAND SCHLAGER
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"Erst muss die Mindestsicherung geklärt werden", sagt Gemeindebundpräsident Mödlhammer. Aus der ÖVP kommt Kritik an dem Kompromissangebot von Minister Stöger.

Aus Gemeinden und Teilen der ÖVP kommen weitere Hürden für eine mögliche Einigung bei der Reform der Mindestsicherung. Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) erklärte am Dienstag, dass über eine Residenzpflicht für Asylberechtigte erst dann geredet werden könne, wenn es eine bundesweite Einigung in Sachen Mindestsicherung gibt.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hatte zuvor von der ÖVP Bewegung in Sachen Residenzpflicht gefordert. Kommt es zu einer Residenzpflicht, müssten Mindestsicherungsbezieher in ihrem Bundesland bleiben, bis sie sich über einen Job aus der Leistung befreit haben. Vor allem Wien wünscht sich eine solche Regelung. "Die Haltung des Gemeindebundes ist hier völlig klar. Erst muss die Mindestsicherung geklärt werden, erst dann können wir über eine Residenzpflicht reden", sagte Mödlhammer.

Der Gemeindebundpräsident will verhindern, dass auf die Gemeinden durch die Einführung einer Residenzpflicht zusätzliche Kosten zukommen. "Wir sitzen ja bei der Mindestsicherung nicht am Verhandlungstisch, sind aber die großen Zahler. Wir zahlen meistens so um die 50 Prozent." Bevor es zur Residenzpflicht kommt, müssten außerdem einige rechtliche Fragen geklärt werden: "Was, wenn jemand nicht bleiben will. Man kann die Leute ja nicht einsperren." Dazu komme die Frage der Kostenbelastung für die Gemeinden.

"Forderungen der ÖVP äußerst maßvoll"

Kritik an Stögers letztem Angebot zur Mindestsicherung kam unterdessen vom Wiener ÖVP-Chef Gernot Blümel. Von "poltischen Spielereien" könne keine Rede sein, die Forderungen der ÖVP wären "äußerst maßvoll". Es gäbe aber durchaus weitere Themen, über die man reden sollte. So forderte Blümel stärkere Kontrollen bei Sozialbetrug. Sozialämter sollten die Möglichkeit der Einschau in die Vermögenswerte von Sozialhilfeempfängern bekommen". Derzeit gebe es dafür keine rechtliche Möglichkeit, während etwa Steuerbehörden bei Verdacht auf Steuerbetrug sehr wohl in Konten Einschau nehmen können.

"Es darf hier keine Differenzierung - Steuerbetrug ist böse, Sozialbetrug ist gut - geben. Sozialbetrug ist ebenso wie Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt", sagte Blümel. Ein weiteres Problem sei, dass es keine rechtlich bindende Schnittstelle zwischen AMS und den auszahlenden Stellen gebe. Die gute Kontrollarbeit des AMS werde von den auszahlenden Ämtern meist gar nicht umgesetzt. Die sei de facto ein Wiener Problem, wo der Großteil der Mindestsicherung ausgezahlt werde, so der Wiener ÖVP-Chef.

(APA)

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