Westenthaler bekennt sich auch im zweiten Rechtsgang nicht schuldig

WIEDERHOLUNG DES PROZESSES GEGEN WESTENTHALER WEGEN UNTREUE UND BEGTRUG
WIEDERHOLUNG DES PROZESSES GEGEN WESTENTHALER WEGEN UNTREUE UND BEGTRUGAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der frühere freiheitliche Politiker wurde im Vorjahr freigesprochen, der Betrugs- und Untreueprozess muss nun jedoch wiederholt werden.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler hat am Mittwoch im zweiten Rechtsgang in seinem Betrugs- und Untreueprozess neuerlich seine Schuldlosigkeit beteuert. "Ich habe nicht ein Mal daran gedacht, jemanden zu täuschen oder zu schädigen", versicherte der  49-Jährige im Wiener Landesgericht einem Schöffensenat (Vorsitz: Marion Hohenecker).

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang März die im Vorjahr ergangenen Freisprüche für Westenthaler und seinen mitangeklagten seinerzeitigen Fußball-Bundesliga-Co-Vorstand Thomas Kornhoff aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Maßgeblich dafür waren zahlreiche Begründungs-und Feststellungsmängel in der erstinstanzlichen Entscheidung. Beide Anklagepunkte - eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Fußball-Bundesliga - müssen deshalb neuerlich geprüft werden. Vorerst sind dafür fünf Verhandlungstage anberaumt.

"Gelder der Bundesliga durchaus großzügig ausgegeben"

Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber sagte in ihrem Eingangsplädoyer, Westenthaler habe nach seinem Antritt als Bundesliga-Vorstand - er fungierte von Februar 2003 bis August 2004 als Marketing-Chef der obersten Spielklasse - "Gelder der Bundesliga durchaus großzügig ausgegeben". Beispielsweise habe er einen engen Vertrauten und seine frühere Sekretärin angestellt und "eine große Gala im Happel-Stadion mit 500 geladenen Gästen und einem eigens komponierten Bundesliga-Song" gefeiert.

In strafrechtlicher Hinsicht war allerdings die Förder-Million bedeutender, die Westenthaler dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abtrotzte, nachdem er bei seinem Parteifreund, dem Sportstaatssekretär Karl Schweitzer (FPÖ, später BZÖ), auf taube Ohren gestoßen war.  Diese Million, die der Nationalrat im Dezember 2004 in Form eines Budgetüberschreitungsgesetzes genehmigte, sollen Westenthaler und sein Vorstandskollege Kornhoff nicht widmungsgemäß verwendet, sondern zur Finanzierung eines Vergleichs zur Abdeckung von Alt-Schulden herangezogen haben, die die Bundesliga in ihrer Existenz bedrohten. Oberstaatsanwältin Schreiber unterstellte den Angeklagten wörtlich ein "Täuschungsmanöver". Die beiden hätten "beschlossen, dass die Bundesliga-Vereine die Million nie sehen werden", den Aufsichtsrat und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) ausgetrickst und sich die Subvention "geschnappt".

Westenthaler und Kornhoff haben das stets bestritten. Der Ex-Politiker verwies in seiner heutigen Einvernahme wiederholt auf den Freispruch aus dem Vorjahr, wobei er Passagen aus der schriftlichen Entscheidung verlas. "Unser Wille war, das Beste für die Bundesliga zu machen", betonte er. Die gegenständliche Förderung sei "eine der strengst geprüften überhaupt" gewesen. Grundsätzlich wären alle Zahlungseingänge - neben der Millionen-Subvention vor allem 5,6 Millionen Euro aus TV-Rechten - auf ein Konto bei der Bundesliga gekommen und von dort über einen Vergabe-Schlüssel an die Vereine ausgeschüttet worden. Bei der Bundesliga wären nur zwei Prozent verblieben, "um den Bürobetrieb zu finanzieren", so Westenthaler.

Zum zweiten Anklagepunkt, der Lotterien-Zahlung, sagte die Oberstaatsanwältin, Westenhaler habe sich den Geldfluss zwar nicht ausgedacht, allerdings "die Tat ermöglicht und gefördert". Als unmittelbaren Täter bezeichnete sie den mittlerweile verstorbenen, langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Lotterien, Leo Wallner. Dieser habe sich mit der Zahlung den politischen Einfluss des BZÖ - die Orangen saßen damals als Junior-Partner der ÖVP in der Regierung - zunutze machen wollen.

Studie mithilfe von Google

Westenthaler habe Beitragstäterschaft zu verantworten, indem er einen langjährigen Vertrauten anwies, übers Wochenende mithilfe von Google eine Zusammenfassung über "Responsible Gaming" zu erstellen. Die solcherart erstellten neun Seiten wurden laut Anklage dann als Studie ausgegeben, die ein Bote den Österreichischen Lotterien überbrachte und die den Zahlungsfluss legitimieren bzw. verschleiern sollte. Überdies habe Westenthaler den damaligen Geschäftsführer der Agentur Orange, Arno Eccher, anschließend angewiesen, eine Scheinrechnung zu legen, führte die Anklägerin aus.

Westenthaler und sein Verteidiger Thomas Kralik widersprachen heftig. Der Anwalt erklärte, bereits im ersten Rechtsgang hätte jener Agentur-Mitarbeiter, der die Rechnung zu Papier brachte, unter Wahrheitspflicht angegeben, Eccher - dieser war auch Geschäftsführer des BZÖ - habe ihm diese "diktiert". Westenthaler hatte stets betont, sich beim BZÖ um die Finanzgebarung nicht gekümmert zu haben - das habe er ausdrücklich zur Bedingung für sein politisches Comeback gemacht. Mit der inkriminierten Finanzspritze habe er nicht das Geringste zu tun.

(APA)

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