Was tun, wenn die Girokonto-Kündigung droht?

Die AK rät beim Kontocheck alle Kosten zu prüfenund das eigene Nutzerverhalten festzulegen.
Die AK rät beim Kontocheck alle Kosten zu prüfenund das eigene Nutzerverhalten festzulegen.(c) BilderBox
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Die AK rät Konsumenten, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn die Hausbank die Kontoverbindung ändern möchte, wie jüngst die Bawag P.S.K.

„Die Vorgangsweise der Bawag P.S.K. ist überhaupt nicht kundenfreundlich. Langjährigen Kunden wird einfach die Kündigung angedroht, wenn sie nicht das Konto wechseln“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die Kündigungsandrohung der Bawag P.S.K. an rund 20.000 Kontoinhaber sei nicht akzeptabel. 

Klare Spielregeln für Banken

Die AK rät den betroffenen Kunden, nach der schriftlichen Kündigungsandrohung ihrer Hausbank einen Bankwechsel zu überlegen. „Das Verbraucherzahlungskontogesetz, das im September 2016 in Kraft getreten ist, erleichtert den Bank-wechsel. Es gibt klare Spielregeln, an die sich jede Bank halten muss“, sagt Zgubic. Es ist nun gesetzlich geregelt, dass Banken einen Kontowechsel-Service anbieten müssen. Das betrifft die alte Hausbank, aber auch die neue Bank, zu der das Konto verlegt wird. Kunden wird damit beim „Übersiedeln“ geholfen – damit kein Dauerauftrag auf der Strecke bleibt und das Gehalt auf dem korrekten Konto landet.

Kontonutzungsverhalten prüfen

Vor einem Wechsel zu einer neuen Bank rät die AK die Kontokonditionen genau zu vergleichen. Denn die Kostenunterschiede für neue Gehaltskonten sind enorm. „Prüfen Sie Ihr Nutzerverhalten“, rät Zgubic. „Lassen Sie sich nicht von der Betrachtung von einzelnen Preispositionen wie Kontoführungsgebühr pro Quartal zu einer falschen Entscheidung verleiten. Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Preiselement. Behalten Sie immer die Gesamtkosten – also die Summe der Preise für alle möglichen Zahlungsverkehrstransaktionen – im Auge, denn auch Kleinvieh macht Mist.“ Spesen, zum Beispiel Barbehebungen oder Bareinzahlungen am Schalter oder die Änderung eines Dauerauftrages, können teuer kommen und Extrakosten verursachen. „Checken Sie auch die Zinsen für Guthaben und Überziehung“, so die AK Konsumentenschützerin.

Pauschal ist nicht gleich pauschal

Auch bei Pauschalverrechnung gilt: Pauschal ist nicht gleich pauschal – auch hier können Extrakosten anfallen. „Prüfen Sie bei Pauschalverrechnung, ob alle oder nur ganz bestimmte Buchungen kostenlos sind“, empfiehlt Zgubic.

Der AK Bankenrechner unter www.ak-bankenrechner.at hilft Konsumenten, das günstigste Girokonto zu finden. Der AK Bankenrechner rechnet die jährlichen Gesamtkosten anhand von vier modellhaften Nutzertypen vor.

Minister schickt VKI vor

Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der Causa der Kontenwechsel bei der Bawag P.S.K. nun beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen. Die Vorgangsweise der Bawag sei "klar gesetzwidrig", meint Stöger. Bei der Klage geht es nicht um Bankomatgebühren an sich, sondern um die Umstellung einiger Bawag-Kunden mit alten Billigkonten auf neue, teurere Modelle. Dabei habe die Bank zweimal gegen Gesetze verstoßen, teilte das Konsumentenschutzministerium am Freitag mit.

(ekh)

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