Diskriminierung: Bank muss Mann wie eine Frau behandeln

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Weil er weniger Betriebspension bekam, klagte ein Mann und bekam vor Gericht recht.

Wien. Dass der Bankenkollektivvertrag Männer und Frauen unterschiedlich behandelt, ist laut einem Urteil des Landesgerichts St. Pölten rechtswidrig. Hintergrund ist eine Regelung bei den Betriebspensionen. Ein 1951 geborener Mann war als Besitzstandpensionist eingestuft worden, während Frauen in seinem Alter als Übergangspensionistinnen mit höheren Bezügen eingestuft werden.

Die beklagte Bank verteidigte die Regelung. Es handle sich um Übergangsbestimmungen. Männer hätten für die Absicherung ihres Ruhestands meist ohnedies schon mehr Mittel, weil sie seltener in Karenz gingen als Frauen und seltener Teilzeit arbeiten würden.

Der Mann machte hingegen geltend, dass er um eine zehn Jahre längere Dienstzeit als Frauen benötigen würde, um auf dieselbe Summe bei der Betriebspension zu kommen. So verlangt der Kollektivvertrag von Männern ein um fünf Jahre früheres Eintrittsdatum als für Frauen, um dieselbe Summe zu ergeben, gleichzeitig liege das gesetzliche Pensionsalter für Frauen aber fünf Jahre unter dem der Männer. Da Frauen im Schnitt 1,4 Kinder zur Welt brächten, Männer aber Präsenzdienst leisten müssten, sei eine derart starke Differenzierung nicht gerecht.

Das Landesgericht gab dem Mann recht, wie sein Linzer Rechtsanwalt Johannes Winkler gegenüber der „Presse“ erklärt. Die Diskriminierung erfolge allein auf Grund des Geschlechts, entschied das Gericht (6 CGA 65/15t-13). Andere Kriterien wie etwa Arbeitsleistung, Weiterbildung, Familienstand oder Sorgepflichten blieben unberücksichtigt.

Die Bank müsse, so heißt es im Urteil, den Mann nun so behandeln, als handle „es sich beim Kläger um eine Frau“. Es geht um einen Differenzbetrag von rund 800 Euro im Monat. Die Bank ging aber in Berufung, das Oberlandesgericht Wien ist nun am Zug.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.