Ferienbetreuung für Lehrer nicht verpflichtend

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Nach Kritik der Lehrergewerkschaft stellt das Bildungsministerium klar: Lehrer sollen nur nach Vereinbarung in den Ferien betreuen.

Lehrer sollen nicht verpflichtend zur Ferienbetreuung an Schulen herangezogen werden. Das stellte das Bildungsministerium nach der Kritik der Lehrergewerkschaft am Begutachtungsentwurf zum Ausbau der Ganztagsschule klar. Primär sollen dafür Freizeitpädagogen und Erzieher eingesetzt werden, Lehrer nur nach Vereinbarung.

Mit den durch den Entwurf verteilten Mitteln soll neben dem Ausbau der Ganztagsschule auch die Einrichtung von Ferienbetreuung an den Schulen gefördert werden. In den Erläuterungen zum Entwurf wird dann der Personenkreis aufgezählt, für dessen Einsatz in der Ferienbetreuung Personalkosten-Zuschüsse des Bundes gewährt werden.

Das sind "Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe, Freizeitpädagoginnen und -pädagogen oder Personen mit anderer für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen befähigender Qualifikation".

"Keine fachfremden Personen"

Bei der Aufzählung habe man auf jene Personen zurückgegriffen, die auch in der Tagesbetreuung an den Schulen tätig sind. "Es geht uns darum, dass das pädagogisches Personal ist und keine fachfremden Personen betreuen", hieß es aus dem Ministerium. Primär sei dabei nicht an Lehrer gedacht. Deren verpflichtende Heranziehung sei auch aufgrund des Dienstrechts gar nicht möglich.

Gegen die Aufnahme der Lehrer in die Personengruppe hatte sich die Gewerkschaft ausgesprochen. "Lehrerinnen und Lehrer müssen für vorgesehene Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten .... unbedingt herausgenommen werden!!!", hieß es in deren Stellungnahme.

(APA)

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