Asyl: Fekter gegen Höchstgericht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Um die Abschiebung von Ausländern gibt es neue Diskussionen. Der VwGH kritisierte am Mittwoch die gängige Praxis, Ausländer, die um humanitäres Bleiberecht ansuchen, noch während ihres laufenden Verfahrens abzuschieben.

Wien (red./APA). Man nehme die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), der die Abschiebung von Ausländern erschweren wird, zur Kenntnis, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. Ganz ernst war dieses Zugeständnis aber wohl nicht gemeint – denn noch am selben Tag versuchte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), den Spruch der Höchstrichter wieder zu korrigieren.

Der VwGH kritisierte am Mittwoch die gängige Praxis, Ausländer, die um humanitäres Bleiberecht ansuchen, noch während ihres laufenden Verfahrens abzuschieben. Zuvor hatte das Gericht bei einem Türken kurdischer Abstammung entschieden, dass dieser nicht außer Landes gebracht werden dürfe.

Gelten soll dieser Spruch künftig aber nicht nur für den Einzelfall: Im Beschluss stellten die Richter fest, dass alle Betroffenen ab jetzt das Recht haben, den Ausgang des Verfahrens in Österreich abzuwarten. Das Problem bisher: Wer sich nicht in Österreich aufhält, hat seine Chance auf humanitären Aufenthalt de facto ohnehin bereits verloren. Denn Voraussetzung dafür ist neben entsprechender Integration auch ein Wohnsitz im Inland.

Klärung im Parlament

Das Innenministerium freilich interpretiert den VwGH-Spruch anders: Fekter geht davon aus, dass die Richter ihr unterstellt hätten, es könne nicht die Intention des Gesetzgebers sein, dass während des laufenden Verfahrens abgeschoben werde. Dabei sei aber genau das sehr wohl der Wille des Gesetzgebers, so ein Sprecher der Ministerin. Es solle nicht sein, dass die Antragstellung eine Abschiebung verhindere. Die Ministerin will nun bei den derzeit laufenden parlamentarischen Verhandlungen über ihr neues Fremdenrechtspaket, das ab 2010 gelten soll, eine Klarstellung treffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2009)

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