Der FPÖ-Präsidentschaftskandidat schrieb Auslandsösterreicher ungefragt per E-Mail an. Die Daten dazu hat die FPÖ legal erhalten, doch der Versand der Mails dürfte strafbar sein.
Wien. Ein Mail von Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer sorgt für Ärger unter Auslandsösterreichern. Dabei geht es weniger um den Inhalt, als um die Frage, woher die FPÖ die Mailadressen hat. Über einen Verteiler des Außenministeriums für Notfälle, der hier missbraucht werde, mutmaßte etwa eine Auslandsösterreicherin, die sich an die „Presse“ wendete. Doch es ist anders, wie die Recherche zeigt: Die Maildaten der betroffenen Personen stammen aus der Wählerevidenz. Wer auch als Auslandsösterreicher wählen will, muss sich in seiner österreichischen Heimatgemeinde eintragen lassen, um wahlberechtigt zu sein.
Bei im Ausland lebenden Wahlberechtigten sei nach Möglichkeit neben der Wohnadresse auch die E-Mail-Adresse des Wahlberechtigten zu erfassen, heißt es im Wählerevidenzgesetz. Sinn dieser Bundesvorschrift sei es, bei Fragen leichter mit den Bürgern in Kontakt treten zu können, sagt Christine Bachofner, Leiterin der in Wien für Wahlangelegenheiten zuständigen MA 62: „Das ist leichter, als wenn man immer einen Brief nach Neuseeland schicken muss.“ Es sei aber niemand verpflichtet, seine Mailadresse anzugeben.