Ländervertreter fixieren Positionspapier zu Integrationsgesetz

Landeshauptmann Kaiser und Integrationsminister Kurz
Landeshauptmann Kaiser und Integrationsminister Kurz APA/GERT EGGENBERGER
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Außenminister Kurz präsentierte einen Entwurf des Gesetzes. Gefordert wurden Deutschintegrationskurse und eine Datenbank für Bildungsschritte.

Die Integrationsreferenten der Länder haben am Mittwoch ein Positionspapier zum geplanten Integrationsgesetz beschlossen. Bei einer Konferenz in Klagenfurt wurden unter anderem Deutschintegrationskurse und eine einheitliche Datenbank für Bildungsschritte gefordert. Wie Gastgeber Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) vor Journalisten sagte, soll das Gesetz im ersten Quartal 2017 zustande kommen.

Kaiser sprach nach der Konferenz von "Übereinstimmungen in allen wesentlichen Punkten" unter den neun Referenten. "Wir alle haben uns zu einem frühestmöglichen Beginn der Integrationsbemühungen bekannt. Das soll schon bei Asylwerbern beginnen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Asylberechtigung haben", sagte Kaiser.

Niederösterreichs Integrationsreferent Karl Wilfing (ÖVP) präsentierte die Forderung nach einer bundesweiten Datenbank, in der die Absolvierung von Wertekursen, AMS-Schulungen und Qualifikationen der Asylwerber eingetragen werden kann. Seine Salzburger Kollegin, die Grüne Martina Berthold, betonte, dass bei der Integration keinesfalls auf Jugendliche und Frauen vergessen werden dürfe. Das Positionspapier enthält weiters die Forderung nach Kompetenzchecks und den Ausbau von Möglichkeiten zu Volontariaten, Praktika und gemeinnütziger Beschäftigung für Asylwerber.

Integrationsreferenten der Länder
Integrationsreferenten der LänderAPA/GERT EGGENBERGER

An der Konferenz nahm auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) teil, der einen Entwurf des geplanten Integrationsgesetzes vorstellte. Der Entwurf sieht die Einführung eines Integrationsvertrags für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte mit verpflichtenden Deutschkursen sowie Werte- und Orientierungskursen vor. Weiters enthält er die Annahme von gemeinnützigen Tätigkeiten, Sanktionsmöglichkeiten für Flüchtlinge, welche die Vorgaben nicht erfüllen und ein Verbot der Vollverschleierung.

"Die Referenten haben diesen Entwurf erst kürzlich bekommen, er ist ein Verhandlungsgegenstand", sagte Kaiser dazu. Die Länder hätten die Möglichkeit, Änderungen einzubringen. Laut Kaiser wird es noch einen Termin zwischen den Ländern und den zuständigen Ministerien dazu geben.

(APA)

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