Parlament: Bissige Fragesteller, „übersehene“ Akten, zahme Justiz

(c) APA (Helmut Fohringer)
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Eine erste Bilanz des Spitzel- und Spionage-UntersuchungsAusschusses. Der Verdacht, Staatsanwälte würden Abgeordnete als Zeugen statt als Beschuldigte führen, um nicht die Aufhebung ihrer Immunität verlangen zu müssen, hat sich weitgehend bestätigt.

Peter Pilz und Ewald Stadler erhalten Unterstützung. Hatten diese beiden Politiker in den vergangenen drei Jahren praktisch im Alleingang die Untersuchungsausschüsse dominiert, so entdecken nun auch andere Parteien ihre Lust an aufklärerischer Arbeit.

Das BZÖ hat mit Peter Westenthaler einen zweiten starken Fragesteller neben Stadler in den U-Ausschuss entsandt, in der FPÖ tut sich vor allem der Rechtsanwalt Walter Rosenkranz mit sehr präzisen Fragen hervor. Und auch die ÖVP, die in den bisherigen U-Ausschüssen primär zur Verteidigung ihrer Minister ausgerückt war, beteiligt sich diesmal mit Werner Amon und Heribert Donnerbauer aktiv an der Untersuchung. Lediglich die SPÖ, die per Aussendung die „Polit-Show“ der Opposition kritisiert und fordert, „den Untersuchungsauftrag präzise, sachlich und rasch durchzuführen“, hält sich genau dabei nobel zurück.

Inhaltlich ist der U-Ausschuss nach vier Sitzungen mitten im ersten Thema, dem Umgang der Staatsanwaltschaft mit Abgeordneten. Was bisher schon klar ist: Der Verdacht, Staatsanwälte würden Abgeordnete als Zeugen statt als Beschuldigte führen, um nicht die Aufhebung ihrer Immunität verlangen zu müssen, hat sich weitgehend bestätigt. Da gibt es beispielsweise einen Fall, in dem ein Abgeordneter das ganze Verfahren lang als Zeuge geführt wurde, um dann am letzten Tag, bei der Einstellung des Verfahrens, zum Beschuldigten zu mutieren.

Überhaupt gibt die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien bei den Zeugenbefragungen kein gutes Bild ab. Dubios ist vor allem der Fall der E-Mails von Ex-Innenminister Ernst Strasser: Da wurde im Verfahren „vergessen“, das wichtigste Delikt in diesem Verfahren, den möglichen Amtsmissbrauch des früheren Innenministers, zu untersuchen. Da hat der zuständige Staatsanwalt das mehr als 100 Seiten dicke Konvolut mit den verräterischen E-Mails, in denen politische Postenbesetzungen dokumentiert sind, ganz einfach „übersehen“. So lange eben, bis die unangenehme Angelegenheit wegen Verjährung eingestellt werden konnte.

Nun mag es ja durchaus sein, dass die Opposition irrt und politische Postenbesetzungen zwar moralisch nicht einwandfrei sind, deshalb aber noch lange nicht das Delikt des Amtsmissbrauchs erfüllen. Auffällig ist aber doch, dass die Staatsanwaltschaft so gar keine Ambitionen zeigte, dem näher auf den Grund zu gehen, während gleichzeitig mit großer Energie nach möglichen undichten Stellen im Innenministerium geforscht wurde.


Ein erstes Ergebnis dieses U-Ausschusses wird daher sein müssen, in der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft aufzuräumen. Der Eindruck, dass gegen aktive oder ehemalige Regierungsmitglieder bei weitem nicht mit der gleichen Schärfe wie etwa gegen Oppositionsangehörige vorgegangen wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat bereits eine Untersuchung angekündigt – womöglich ein erster Schritt in diese Richtung.

Die nächsten drei Sitzungen des U-Ausschusses sind noch der Staatsanwaltschaft gewidmet, wobei jetzt auch die zuständigen Ministerinnen Bandion-Ortner und Maria Fekter befragt werden dürften. Danach wechselt der U-Ausschuss vom Thema „Spitzel“ zur „Spionage“. Mögliche Datenabflüsse aus dem Heeresabwehramt stehen dann ebenso auf der Tagesordnung wie der Versuch des kasachischen Geheimdienstes, einzelne Parlamentarier zu beeinflussen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2009)

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