Auf eine Bund/Länder-Vereinbarung einigte sich der Ministerrat nicht. Der Kostenersatz z ist zunächst bis Ende 2018 befristet.
Gute Nachrichten für die Bundesländer hat der heutige Ministerrat gebracht. Obwohl man sich auf keine Bund/Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung verständigen konnte, erhalten die Länder weiter einen Kostenersatz für die Krankenversicherung der Bezieher. Allerdings: Der Kostenersatz ist zunächst bis Ende 2018 befristet. Dies berichteten SPÖ-Regierungskoordinator Thomas Drozda und Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag nach dem Ministerrat.
Man habe sich bei der Krankenversicherung kurzfristig auf eine Neuregelung für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Damit sei mit 1. Jänner sichergestellt, dass Hilfsbedürftige, die der medizinischen Versorgung bedürfen, medizinische Einrichtungen in Anspruch nehmen können, erklärte Drozda. Sobotka sprach von einem "klaren Akt des Bundes, den Ländern dabei Unterstützung zu gewähren".
Mit "Aufatmen und Ärgern" reagierte die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner auf die Einigung. Es könne nun zwar sichergestellt werden, dass die betroffenen Menschen weiterhin krankenversichert sind, Oberösterreich und Niederösterreich seien mit ihrem politischen Erpressungsversuch in Sachen Mindestsicherung aber vorläufig erfolgreich gewesen. Die Zeit bis 2018 sollte nun genutzt werden, um zu einer bundesweit einheitlichen Lösung bei der Mindestsicherung zu finden, erklärte Schwentner.
Die Verordnung zur 15a-Vereinbarung für den Kostenersatz der Krankenversicherung von Mindestsicherungsbeziehern bedarf noch der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats.
(APA)