Die Datenschutzbehörde erklärte die Aktion der Wirtschaftskammern Oberösterreich und Tirol für unzulässig.
Im Sommer hatten die Wirtschaftskammern Oberösterreich und Tirol Unternehmen aufgerufen, ihnen Arbeitslose zu melden, die sich nur den Stempel für das AMS abholen und gar keinen Job wollen ("Die Presse" berichtete). Das war nach Ansicht der Datenschutzbehörde unzulässig, berichtet "Der Standard".
"Die zum Zweck der Erwirkung einer Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgte Ermittlung von personenbezogenen Daten (Name) arbeitsunwilliger Arbeitsloser durch die Antragsgegnerin möge zukünftig unterbleiben", heißt es in dem Bescheid an die Oberösterreicher. Rechtsverbindlich sei diese Empfehlung nicht, heißt es in dem Bericht. Die Wirtschaftskammern in Oberösterreich und Tirol wollen sich trotzdem daran halten.
Grund für die Aktion war, „dass einzelne Arbeitslose das System ausnützen, grund- beziehungsweise sanktionslos gute Jobs ablehnen und lieber im Status der Arbeitslosigkeit verbleiben“, wie die Wirtschaftskammer in Kufstein im Oktober erklärte.
Mehr als 14.000 Sanktionen im Vorjahr
Laut AMS gab es im Vorjahr 14.485 Sanktionen bei Missbrauchsfällen. Davon entfielen 14.260 Fälle auf Paragraf zehn des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Hier wurde bei Verweigerung beziehungsweise Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme das Arbeitslosengeld beziehungsweise die Notstandshilfe für sechs oder acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (Paragraf zehn des Gesetzes) kann das Geld ganz gestrichen werden. Das kam 2015 in 225 Fällen vor.
>>> Bericht auf "derstandard.at"
(APA/Red.)