Der Höchstrichter hatte gemeint, die FPÖ habe die Anfechtung der Stichwahl schon vor dem Urnengang vorbereitet. Die Partei stuft diese Aussagen als ehrenbeleidigend und kreditschädigend ein.
Die FPÖ macht ihre Ankündigung wahr und klagt den Verfassungsrichter Johannes Schnizer. Die Klage wurde gestern elektronisch eingebracht, bestätigte FPÖ-Anwalt Michael Rami am Donnerstag einen Bericht der Tageszeitung „Heute". Als Kläger treten Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer, Parteichef Heinz-Christian Strache sowie die FPÖ selbst auf. Schnizer solle seine Aussagen im „Falter" sowie in der „ZiB2" widerrufen und künftig unterlassen.
Zur Erinnerung: Der VfGH-Richter hatte sowohl in der Wiener Wochenzeitung „Falter" als auch im ORF erklärt, seiner Meinung nach habe die FPÖ schon vor der aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai eine Anfechtung vorbereitet. Wenige Tage darauf entschuldigte sich Schnizer bei den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs dafür, den Gerichtshof ins Gerede gebracht zu haben - gegenüber der FPÖ nahm er jedoch nichts zurück.
Rami formulierte in der Folge im Namen der FPÖ, Straches und Hofers eine Unterlassungserklärung, in der Schnizer zusichern sollte, dass er den Genannten nicht mehr vorwerfen werde, die Anfechtung vor der Wahl vorbereitet zu haben. Diese unterschrieb Schnizer aber nicht - sein Anwalt begründete dies damit, dass der Richter nicht rechtswidrig gehandelt, sondern bloß seine „persönliche Meinung“ wiedergegeben habe. Dagegen meint Rami, dass die öffentliche Verbreitung des Vorwurfs in einer Zeitschrift und im Fernsehen nicht als „Privatmeinung“ hingestellt werden könne.
Die FPÖ stuft die Äußerungen des Höchstrichters nach Paragraf 1330 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG) sowohl als ehrenbeleidigend als auch als kreditschädigend ein, heißt es in der Klage, die an das Handelsgericht Wien gerichtet ist.
(Red/APA)