Warum die Ärzte streiken wollen

Warum die Ärzte streiken wollen
Warum die Ärzte streiken wollenDie Presse (Fabry)
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Analyse. Werden die Mittel für Gesundheit gekürzt? Wird das System verstaatlicht? Die Argumente der Ärztekammern im Faktencheck.

Wien. Der von der Ärztekammer angekündigte Streik- und Aktionstag gegen die geplante Gesundheitsreform wird am 14. Dezember stattfinden. An diesem Tag werden die Ordinationen in Wien, Kärnten und dem Burgenland geschlossen bleiben, teilte der Obmann der niedergelassenen Ärzte und Ärztekammer-Vizepräsident, Johannes Steinhart, am Donnerstag mit.

Für Patienten stehen an diesem Tag Notdienste und der Funkdienst zur Verfügung. Die Spitalsärzte haben sich zwar solidarisch erklärt, planen derzeit aber keine konkreten Maßnahmen.

Gestartet wird am 14. Dezember auch eine parlamentarische Bürgerinitiative. Beteiligen werden sich an dem Aktionstag alle Bundesländer. Niederösterreich bewirbt sein angekündigte Volksbegehren SOS Medizin, in der Steiermark und in Oberösterreich ist der Kündigungsbeschluss des Gesamtvertrages aufrecht, in Salzburg gibt es Informationen in den Ordinationen, in Vorarlberg Informationsveranstaltungen in Einkaufszentren. Der Protest richtet sich gegen die im Finanzausgleich beschlossene Gesundheitsreform. Aber sind die Proteste gerechtfertigt?

1. Gibt es weniger Geld für Gesundheit – oder sogar mehr?

Die Ärztevertreter argumentieren, dass dem Gesundheitswesen 4,5 Milliarden Euro entzogen würden, das Gesundheitsministerium sagt das genaue Gegenteil: Im Jahr 2020 stünden sogar 4,6 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Beides stimmt: Im Finanzausgleich wurde ein „Kostendämpfungspfad“ vereinbart: Die Ausgaben sollen statt bisher um 3,6 Prozent nur noch um 3,2 Prozent steigen. Das macht in absoluten Zahlen 4,6 Milliarden mehr aus. Würde die Steigerung so weitergehen wie bisher, würde aber noch einmal etwas mehr als eine Milliarde im Jahr draufkommen, was in Summe 4,5 Milliarden in vier Jahren ausmacht.

Inhaltlich sind aber beide Darstellungen zu hinterfragen. Ein Plus von 3,2 Prozent im Jahr (oder plus 4,6 Mrd. 2020) klingt nach viel – aber da sind natürlich die Inflation und die jährlichen Gehaltsanpassungen einzuberechnen. Andererseits: Warum sollen die 3,6 Prozent die „natürliche Steigerung“ sein? Welcher andere Sektor kann derartige Steigerungsraten einfordern? Wobei die Ärztekammer da durchaus gute Argumente auf ihrer Seite hat: Sowohl die Alterung der Bevölkerung als auch der technologische Fortschaft erhöhen die Gesundheitskosten automatisch. Ob der angepeilte Kostenrahmen sinnvoll ist, wird davon abhängen, ob es gelingt, begleitend sinnvolle Strukturmaßnahmen umzusetzen, oder ob schlicht medizinische Leistungen gekürzt werden.

2. Werden die Ärztekammern durch den Finanzausgleich entmachtet?

Die Kammer beklagt sich, dass die Planung künftig unter Ausschluss der Ärzte und des ärztlichen Sachverstandes durchgeführt wird. Es geht dabei um den Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG), der festlegt, welche ärztlichen Kapazitäten in welcher Region notwendig sind. Den erstellen die Länder und die Sozialversicherungen. Diese würden aus Spargründen weniger Planstellen vorsehen als eigentlich notwendig, so die Befürchtung. Allerdings gibt es den RSG schon länger. Neu ist lediglich, dass er nicht mehr wie bisher den Charakter eines unverbindlichen Sachverständigengutachtens haben soll, sondern in Form einer verbindlichen Verordnung umgesetzt wird.

Dass er ohne ärztlichen Sachverstand umgesetzt wird, bestreitet das Gesundheitsministerium allerdings: Selbstverständlich seien Ärzte beteiligt – wenn auch nicht die Ärztekammer. Diese habe aber die Möglichkeit, sich im Zuge der Begutachtung einzubringen.

3. Kommt es zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens?

Die Ärztekammer warnt, dass der Berufsstand des niedergelassenen Arztes gefährdet sei. Staatliche Einrichtungen oder von Finanzkonzernen kontrollierte Institutionen würden die Freiberufler verdrängen. Werden künftig Ambulanzen und Ärztegesellschaften die Versorgung dominieren?

Aus dem Gesetzesentwurf zum Finanzausgleich lässt sich das zumindest direkt nicht herauslesen. Die Ärztekammer argumentiert, dass der RSG Ambulatorien statt Ärzteplanstellen vorsehen kann, und dass es für diese keine Bedarfsprüfung mehr geben soll. Das ging bisher schon, kontert der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Die Bedarfsprüfung sei auf Wunsch der Länder herausgenommen worden, weil die Doppelgleisigkeit aus Ausschreibungsverfahren und Bedarfsprüfung unpraktikabel gewesen sei.

Fazit: Kein Systemwechsel, aber Krankenkassen könnten Fachärzte punktuell zurückdrängen, wenn sie die Bestimmungen gezielt ausnutzen.

4. Ist die Primärversorgung der Anfang vom Ende des freiberuflichen Hausarztes?

Es ist zumindest eine neue Form des Arbeitens: In den geplanten Primärversorgungszentren wird nicht mehr ein einzelner Arzt sitzen, sondern mehrere Mediziner und Vertreter anderer Gesundheitsberufe sollen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Das gefällt nicht allen, ist aber noch nicht das Ende für den freiberuflichen Hausarzt. Es ist deklarierter Wille aller Beteiligten in Ministerien und Sozialversicherungen, dass die niedergelassenen Ärzte die Primärversorgung übernehmen sollen.

Zu einem Systemwechsel könnte es allerdings kommen, wenn der Trend anhält und sich nicht mehr genügend Ärzte für freie Kassenstellen melden sollten. Dann wird die Politik neue Formen finden müssen, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.

5. Werden Honorare für Wahlärzte nicht mehr rückerstattet?

Überlegungen in die Richtung gab es, im Moment dürfte das allerdings vom Tisch sein. „Das haben wir herausverhandelt“, heißt es aus der Ärztekammer.

(Print-Ausgabe, 02.12.2016)

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