290.000 Patienten von Ärzte-Streik betroffen

290.000 Patienten von Ärzte-Streik betroffen
Symbolbild ÄrzteprotestDie Presse
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Kassenärzte, die sich an dem Streik am Mittwoch beteiligen, müssen von der Sozialversicherung wohl keine Konsequenzen befürchten.

Von dem Ärztestreik am Mittwoch in Wien, Kärnten und dem Burgenland sind nach Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger rund 290.000 Patienten betroffen. So viele Personen haben vor einem Jahr in diesen drei Bundesländern einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt aufgesucht.

Konsequenzen seitens der Sozialversicherung müssen die Kassenärzte, die am Mittwoch ihre Ordinationen geschlossen halten, eher nicht befürchten. An sich würden diese Ärzte zwar eine Vertragsverletzung begehen, meinte der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor, Bernhard Wurzer in einem Hintergrundgespräch. Die angekündigte Notversorgung wäre aber eine Vertretung, könne man argumentieren. Von den zuständigen Trägern habe er jedenfalls bisher nichts von etwaigen Konsequenzen gehört, sagte Wurzer. Anders sieht er die Rechtslage bei Gruppenpraxen, die eine Betriebspflicht hätten.

Welche Ärzte sich an dem Streik beteiligen, kann die Sozialversicherung jedenfalls über das Stecken der E-Card überprüfen. Und für den stellvertretenden Generaldirektor ist es das gute Recht der Sozialversicherung zu schauen, ob ein Vertragspartner die Ordination geöffnet hat oder nicht.

Kündigung der Kassenverträge wäre erst in eineinhalb Jahren wirksam 

Wenig beeindruckt ist Wurzer von der Drohung der Ärztekammer, als mögliche nächste Eskalationsstufe die Kassenverträge zu kündigen, was Oberösterreich und die Steiermark bereits angekündigt haben. Er verwies darauf, dass eine Kündigung des Gesamtvertrages erst in etwa eineinhalb Jahren wirksam werden würde, weil die Kündigung frühestens im Juli 2017 eingebracht werden könnte und dann die Schiedskommission lange Fristen habe.

Die Befürchtung der Ärztekammer, dass mit der neuen Primärversorgung das Ende der Einzelordinationen und der Einzug gewinnorientierter Unternehmen in die Zentren drohe, weist der Hauptverband entschieden zurück. Auch die derzeitigen Vertragsstellen und der Stellenplan würden nicht infrage gestellt. Es sei nur künftig die derzeitige Bedarfsprüfung durch die Verbindlichkeit der Planung, die mittels Verordnung sichergestellt wird, nicht mehr nötig. Danach gebe es ein Vertragsvergabeverfahren, in dem sich auch Gruppenpraxen um PHC-Zentren bewerben können. Und Wurzer geht davon aus, dass sich diese gegen Kapitalgesellschaften durchaus durchsetzen können, weil sie bessere Voraussetzungen haben.

Der Hauptverbands-Manager betonte, dass Ärzte mit bestehenden Kassenvertrag als erste gefragt werden, ob sie eine Primärversorgungseinrichtung, die auch als Netzwerk organisiert sein kann, übernehmen wollen. Erst wenn diese ablehnen, würden auch andere gegefragt. Die Entscheidung, wer im Vergabeverfahren den Zuschlag erhält, trifft die Sozialversicherung als Vertragspartner. Dabei kommen die gleichen Reihungskriterien zur Anwendung wie auch jetzt schon. Bezüglich der Organisationsform für solche Primärversorgungs-Netzwerke ist Wurzer flexibel und kann sich auch eine Genossenschaft oder eine Vereinslösung vorstellen.

Wurzer gesteht zu, dass die neuen Primärversorgungseinrichtungen nur schwer in das derzeitige Korsett des Gesamtvertrages zu bringen sind. Er strebt daher neue Honorierungsformen an. Dabei kann er sich ein Mischsystem aus Pauschal- und Einzelhonorierungen vorstellen. Möglich wäre es dabei auch, schon das Zurverfügungstellen einer Leistung zu bezahlen und nicht nur die tatsächliche Leistungserbringung. An der ursprünglichen Idee, einen Rahmen für alle und darunter einzelne Verträge für jede einzelne Primärversorgungseinrichtung zu machen, hält der Hauptverbands-Manager fest.

Die beschlossenen 200 Millionen Euro für den Ausbau der Primärversorgung kommen von Sozialversicherung und Ländern. Einen Schlüssel, wer wie viel Geld dafür zur Verfügung stellt, gibt es nicht. Das Geld soll projektbezogen fließen.

(APA)


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