Wahlkarten: Unterschrift größter Stolperstein

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Die neuen Wahlkarten hielten dem Druck großteils stand. Mehr Probleme gab es bei der Unterschrift. Wahlbehörde beschloss Endergebnis.

Wien. Am Donnerstag verlautbarte die Bundeswahlbehörde das Endergebnis der Präsidentschaftswahl. Alexander Van der Bellen gewann demnach gegen Norbert Hofer mit 53,79 Prozent der Stimmen. In Anbetracht der heuer offenbar gewordenen Probleme mit Wahlkarten ist aber auch besonders von Interesse, bei wie vielen davon es Probleme gab.

Und hier zeigt sich in der der „Presse“ vorliegenden Statistik, dass 34.187 der 651.726 eingelangten Wahlkarten nicht in die Stimmzählung miteinbezogen werden durften. In 834 Fällen lag der Grund darin, dass die Wahlkarte beschädigt ankam. Sodass man nicht ausschließen konnte, dass jemand die darin noch in einem eigenen Kuvert liegende Stimme manipuliert hat. Nach Kleberproblemen und undichten Wahlkarten war die ursprünglich für Oktober angesetzte Wahl ja auf Dezember verschoben worden. Und man setzte andere, simplere Kuverts ein.

In 13 Fällen waren zwei oder mehrere Wahlkuverts enthalten, was natürlich auch nicht sein darf. In 54 Fällen waren andere Wahlkuverts enthalten als die offiziellen. In immerhin 1589 Wahlkarten war hingegen gar kein Kuvert zu finden. In einigen weiteren Fällen kam die Wahlkarte zu spät an, oder der Wähler beschriftete das Kuvert, wodurch dieses, weil gekennzeichnet, ebenfalls nicht miteinbezogen werden durfte. Der mit Abstand größte Stolperstein blieb aber die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte. In 31.426 Fällen wurde die Unterschrift gar nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben. Diese beiden Punkte wurden statistisch zusammengefasst.

Die meisten Probleme mit Wahlkarten gab es nun prozentuell in der Steiermark, die wenigsten in Wien. Bei der Stichwahl im Mai waren bundesweit 5,8 Prozent der Wahlkarten mangelhaft angekommen, diesmal waren es nur 5,25 Prozent. Schon im Frühjahr war die Unterschrift die größte Hürde für die Gültigkeit gewesen. Für die abgesagte Wahl vom Oktober gibt es keine Zahlen.

Eine Woche Anfechtungsfrist

Mit der Verlautbarung durch die Wahlbehörde begann die Anfechtungsfrist zu laufen. Eine Woche hat man ab Donnerstag gerechnet Zeit, die Wahl beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Einfache Wähler können dies nicht tun, sondern nur die zustellungsbevollmächtigen Vertreter der beiden Wahlwerber. Im Falle von Norbert Hofer wäre dies Parteichef Heinz-Christian Strache. Die FPÖ bekräftigte am Donnerstag aber, diese Wahl im Gegensatz zu jener vom Mai nicht anzufechten. Damit würde das Wahlergebnis noch vor Weihnachten rechtskräftig werden. Und man könnte Van der Bellen dann angeloben.

Doch nach den Erfahrungen dieses Jahres ist man bei der Terminplanung lieber auf Nummer sicher gegangen. Erst am 26. Jänner tritt die Bundesversammlung, der alle Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete angehören, zusammen, um den neuen Bundespräsidenten anzugeloben. Der späte Termin wurde gewählt, weil im Fall einer Wahlanfechtung der Verfassungsgerichtshof laut Gesetz innerhalb von vier Wochen entscheiden müsste, sodass selbst dann bis 26. Jänner rechtliche Klarheit herrschen würde. Die Angelobung wird die Tirolerin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) vornehmen, die ab Jänner dem Bundesrat vorsitzt. Bei der Angelobung des Staatsoberhaupts wechseln sich die Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat ab, diesmal ist die Länderkammer am Zug.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16. Dezember 2016)

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