Burgtheater: Wie lang braucht die Staatsanwaltschaft noch?

ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER
ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER(c) APA (HERBERT NEUBAUER)
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Seit fast drei Jahren wird gegen den Ex-Burg-Chef Matthias Hartmann, den früheren Holding-Chef Georg Springer und die ehemalige kaufmännische Direktorin wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfälschung ermittelt. Das Ergebnis? Es gibt noch immer keines!

Der Burgtheater-Skandal sei „eine Geschichte über das Versagen kultureller und politischer Eliten“ in diesem Land, schrieb das deutsche Wochenmagazin „Spiegel“ in einer zehnseitigen Titelgeschichte vor Kurzem.

Das stimmt. Derzeit macht in der Burgtheater-Causa jedoch die Justiz, konkret die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), einen blamablen Eindruck. Sie ermittelt nun fast drei Jahre lang wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung gegen die bekannte Trias: Matthias Hartmann, Ex-Burgtheater-Direktor, Georg Springer, Ex-Bundestheater-Holding-Chef, und Silvia Stantejsky, die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin. Und ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist noch immer nicht in Sicht. Erstaunlich, denn der Rechnungshof hat seinen Bericht über das Burgtheater schon im Mai 2016 veröffentlicht. Diese Ergebnisse könnten aufschlussreich sein, hatte es geheißen, deshalb wolle die Staatsanwaltschaft sie unbedingt abwarten, bevor sie ihre eigenen Ermittlungen zu einem Ende bringt.

Nun sind wieder sieben Monate vergangen, inzwischen sind angeblich sogar zwei Staatsanwälte (Juan Pablo Gomez, Veronika Hennrich) am Werk. Wann denn mit einem Ergebnis der Ermittlungen gerechnet werden darf, fragte „Die Presse“ nach. Dazu wollte sich die Sprecherin der WKStA, Alexandra Baumann, nicht äußern. „Wenn man ordnungsgemäß ermittelt, dauert das seine Zeit“, sagte sie. Und Namen der zuständigen Bearbeiter würden prinzipiell nie genannt werden. Überdies sei die Sache „vorhabensberichtspflichtig“, schließlich handle es sich um „einen glamourösen Fall“. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass die Staatsanwaltschaft bei Verdächtigen, an denen ein „öffentliches Interesse besteht“, nicht allein darüber entscheiden darf, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Sie muss sich vielmehr an die Oberstaatsanwaltschaft und diese wiederum an das Justizministerium wenden. In der konkreten Rechtssache kommt sogar der Weisungsrat zum Zug. An seine Empfehlungen hat sich der Justizminister bisher stets gehalten.

Der Fall Thomas Drozda

Das Problem: Das ganze Verfahren ist in der Regel sehr zeitaufwendig. Dass es mitunter schnell gehen kann, zeigt der Fall des jetzigen Kulturministers, Thomas Drozda. Im Oktober 2016 war bei der WKStA eine anonyme Anzeige eingegangen, in der ihm zahlreiche Compliance-Verstöße während seiner Zeit als kaufmännischer Geschäftsführer an der Burg und als Generaldirektor der Vereinigten Bühnen zur Last gelegt wurden. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Oberstaatsanwaltschaft oder der Weisungsrat sahen einen sachlichen Grund für Ermittlungen. Das Verfahren gegen Drozda wurde deshalb nach knapp zwei Monaten schon wieder eingestellt.

Springer, Hartmann und Stantejsky müssen hingegen noch geraume Zeit in Ungewissheit darüber leben, ob sie vor dem Strafrichter landen. Nur sollte man eines nicht vergessen: Der Ausgang der Ermittlungen ist – jedenfalls für Hartmann und Stantejsky – wirtschaftlich existenziell. Beide haben die Burg nach ihren Entlassungen auf Entschädigung geklagt. Doch diese Verfahren sind unterbrochen, bis es eine Entscheidung über die Anklage gibt. Und Hartmann braucht sich für eine neue Intendanz erst gar nicht zu bewerben, solange strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2016)

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