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Fremdenrechtspaket in Begutachtung

PK BUNDESMINISTERIUM F�R INNERES (BMI) ´SCHLAG GEGEN SCHLEPPEREI UND MENSCHENHANDEL´: SOBOTKA
(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Flüchtlingen drohen strengere Strafen für falsche Angaben. Eine gesetzliche Obergrenze ist im Paket hingegen nicht enthalten.

Das vom Innenministerium am Mittwoch in Begutachtung geschickte Fremdenrechtspaket erhöht den Strafrahmen, wenn man wissentliche Falschangaben im Asylverfahren macht sowie, wenn man das Land nach negativem Bescheid nicht verlässt. Auf der anderen Seite wird ermöglicht, dass Personen in Grundversorgung künftig auch für Hilfsorganisationen tätig werden können.

Konkret drohen höhere Geldbußen bzw. alternativ Haft, wenn man im Verfahren falsche Angaben macht, um die eigene Identität zu verschleiern. Gleiches gilt, wenn der Fremde das Land nicht verlässt, obwohl er einen rechtskräftigen Ausreise-Bescheid in Händen hat und die Außerlandesbringung auch durchsetzbar ist, ein Staat also bereit ist, ihn aufzunehmen. Auch bei einer Wiedereinreise gelten die entsprechenden Sanktionen, allerdings ist es möglich, neuerlich einen Asylantrag zu stellen. Wird dieser positiv beschieden, entfällt die Strafe.

Beschleunigt werden soll die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge und zwar damit, dass bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Dies ist bei Anklage-Erhebung wegen eines Verbrechens bzw. dann der Fall, wenn die betreffende Person auf frischer Tat ertappt wurde.

Arbeiten während des Verfahrens

In Sachen Schubhaft wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass bei der Verhängung eine allfällige Straffälligkeit des betroffenen Fremden berücksichtigt werden soll. Was die Grundversorgung von Flüchtlingen angeht, wird den Organen der Betreuungseinrichtungen des Bundes ermöglicht, ein unbefugtes Betreten solcher Unterbringungsgebäude von vornherein zu verhindern und nicht das Eintreffen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abwarten zu müssen.

Positiv für Flüchtlinge ist, dass die Chance für eine Tätigkeit während des Verfahrens erweitert wird. Der Innenminister kann laut Gesetzesvorlage in Absprache mit dem Sozialminister vorsehen, dass Asylwerber freiwillig nicht nur wie bisher für Bund, Länder und Gemeinden tätig werden können sondern auch von anderen qualifizierten nicht-gewinnorientierten Organisationen für Hilfstätigkeiten herangezogen werden können.

Was die Entlohnung betrifft, sollen die beiden Ministerien per Verordnung Höchstgrenzen festlegen können. Explizit in den Erläuterungen niedergeschrieben wird einer Forderung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) entsprechend, dass es nahe liege, sich an den Vergütungen für Zivildiener (derzeit 1,61 Euro) zu orientieren. Interessant ist, dass der Innenminister bei Erlassung der Verordnung verschiedene Gruppen von Asylwerbern definieren und diesen jeweils bestimmte Höchstgrenzen zuordnen kann.

Visa-Erleichterungen für Saisonarbeiter

Ebenfalls Neuerungen werden im Visa-Bereich fixiert. So wird ein neues Visum D "aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" geschaffen. Dieses kann Personen zu Gute kommen, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und bei denen eine Erteilung "entweder aus humanitären Gründen, Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen notwendig ist". Visa-Erleichterungen sind dabei auch für Saisonarbeiter vorgesehen. Bei ihnen kann eine "Rahmengültigkeit" des Visums auch mehrere Saisonen erfassen.

Ansonsten enthält der 16-seitige Entwurf noch zahlreiche, teils kleinere Detailregelungen. Etwa wird klar gestellt, dass im Fall eines Au-Pair-Aufenthalts kein Familiennachzug möglich wird oder dass bei unbegleiteten Minderjährigen die Verfahrensvertretung nicht dem Jugendwohlfahrtsträger der Landeshauptstadt sondern dem Sprengel, in dem sich der Jugendliche aufhält, zugewiesen wird. Am Widerstand der SPÖ gescheitert ist Sobotka mit seinem Versuch, die in der Koalition festgelegten Obergrenzen für zugelassene Asylanträge ins Gesetz schreiben zu lassen.

(Red.)