Tödlicher Unfall von Hannes Arch war "menschliches Versagen"

Die Absturzstelle
Die AbsturzstelleAPA/GERT EGGENBERGER
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Im Sachverständigengutachten wird ein technisches Gebrechen als Absturzursache ausgeschlossen.

Der Hubschrauberunfall am 8. September in Kärnten, bei dem Kunstflieger Hannes Arch ums Leben kam und ein 62-jähriger Deutscher verletzt wurde, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen. Das berichtet die Tageszeitung "Der Standard" (Freitagausgabe) laut einer Vorausmeldung unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

"Der Unfall ist auf menschliches Versagen zurückzuführen", zitierte der "Standard" Tina Frimmel-Hesse, die stellvertretende Leiterin der Medienstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt. "Ein technisches Gebrechen ist auszuschließen." Der Air-Race-Pilot habe den Hang, an dem sein Hubschrauber zerschellt ist, zu spät gesehen. Er sei auch nicht mit Spezialscheinwerfern geflogen.

Die Behörde hatte ein flugtechnisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären. Auch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes prüft, wird ihren Bericht laut der Zeitung aber erst im ersten Quartal 2017 vorlegen.

Absturz im Großglocknergebiet

Arch war mit seiner Robinson R66 am 8. September gegen 21 Uhr im Großglocknergebiet gegen eine Felswand geprallt. Den Nachtflug zurück nach Salzburg hätte der Sportpilot aus der Steiermark, auch Betreiber eines Flugtransportunternehmens, gar nicht bestreiten dürfen: Die Elberfelder Hütte, die er mit Lebensmitteln beliefert hatte, liegt in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. In dieser sind keine Flüge nach 16 Uhr erlaubt, erläuterte die Zeitung.

--> "Standard"-Bericht

(APA)

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