Kein Einspruch gegen Van der Bellens Wahlsieg

Alexander Van der Bellen
Alexander Van der BellenAPA/ROLAND SCHLAGER
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Tatsächlich Bundespräsident wird Van der Bellen erst mit der Angelobung: Am 26. Jänner leistet er vor der Bundesversammlung den Amtseid ab.

Am Sieg Alexander Van der Bellens bei der Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten kann nicht mehr gerüttelt werden: Die Anfechtungsfrist für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl (die bis Donnerstag um Mitternacht lief) ist verstrichen, ohne dass einer der beiden Kandidaten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt hat.

Auch FPÖ-Kandidat Norbert Hofer hatte schon mehrfach versichert, diesmal auf eine Anfechtung zu verzichten. Die erste Stichwahl vom 22. Mai hatte die FPÖ angefochten. Damals lag Van der Bellen nur knapp, mit 50,35 Prozent, vor Hofer. Bei der Wiederholung am 4. Dezember baute der als Unabhängiger angetretene Ex-Grünen-Chef sein Ergebnis auf 53,79 Prozent aus.

Tatsächlich Bundespräsident wird Van der Bellen allerdings erst mit der Angelobung: Am 26. Jänner leistet er vor der Bundesversammlung den Amtseid ab. Nationalrat und Bundesrat treten dazu um 10 Uhr im historischen Sitzungssaal des Parlaments zusammen. Danach zieht Van der Bellen als Nachfolger Heinz Fischers in die Hofburg ein.

(APA)


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