Giftanschlag: Neuer Kampf gegen alten Gutachter

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

2008 wurde der Bürgermeister von Spitz in der Wachau mit einer Mon-Chéri-Praline vergiftet. Ein aktuelles Gutachten soll nun die Unschuld von Helmut Osberger beweisen.

Krems. Der Fall Osberger zählt zu den größten Mordprozessen, die bisher im Kremser Landesgericht verhandelt wurden (der spektakulärste war jener gegen die „schwarze Witwe“ Elfriede Blauensteiner); die Anklage gegen den Heurigenwirt und Winzer Helmut Osberger lautete auf versuchten Mord.

Bis heute bestreitet Osberger den Giftanschlag auf den seinerzeitigen Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes Hirtzberger. In dieser – längst abgeschlossenen – Causa wird nun die Verteidigung wieder aktiv. Sie will, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird.

„Etwas Besonderes für mich“

Helmut Osberger hat laut rechtskräftigem Urteil im Februar 2008 versucht, den damaligen Ortschef zu ermorden. Er hatte auf dessen Auto eine Grußkarte mit den Worten: „Wollte dir was Wichtiges sagen. Du bist etwas Besonderes für mich“ deponiert.

Dabei lag eine Mon-Chéri-Praline. Diese war mit Strychnin versetzt. Der Bürgermeister aß die Praline, erlitt schwerste Vergiftungen und ist seither ein Pflegefall. Osberger könne es nicht gewesen sein, da gar nicht so viel Gift in diese kleine Praline passen würde, sagt nun die Verteidigung.
Dies ist auch der Kern des seit einigen Tagen beim Kremser Landesgericht liegenden Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Allerdings: Diese Stoßrichtung der Verteidigung ist im Grunde altbekannt.

Konflikt um Giftmenge

Beim damaligen Prozess berechnete der bekannte Wiener Gerichtsmediziner Christian Reiter eine Strychninmenge von 700 mg (Richtwert). Um den Sachverständigen zu widerlegen, hatte die Verteidigung einen eigenen Experten – Michael Freissmuth vom Pharmakologischen Institut der Medizinischen Universität Wien – zugezogen.

Ein Video wurde im Gerichtssaal abgespielt. Dieses sollte zeigen, dass es eben nicht möglich sei, eine so große Menge des Gifts in diese Süßigkeit zu injizieren.
Reiter hielt dagegen: Wenn Strychnin zu Puder fein gerieben werde, sei es sehr wohl möglich, dies mit einer Flüssigkeit zu injizieren. Im vorliegenden Fall sei dies mit dem in einem Mon Chéri enthaltenen Likör geschehen.

Nun lässt Osberger – er ist mittlerweile 62 Jahre alt und verbüßt im Gefängnis Krems-Stein eine lebenslange Haftstrafe – seinen Linzer Anwalt, Kurt Wolfmair, eine etwas abgeänderte Kampflinie fahren.

Diese lautet sinngemäß: Mögen sogar 700 mg (0,7 Gramm) Gift in eine solche Praline passen – 5000 mg (fünf Gramm) bringt man aber sicher nicht hinein. Und etwa so viel von der hoch toxischen Substanz (viel mehr als das alte Reiter-Gutachten sagt) müsse laut chemischen Analysen verabreicht worden sein. Also scheide die Praline als Vergiftungsträger aus.

Dreiköpfiges Gutachterteam

Wolfmair zur „Presse“: „Das neue Gutachten entlastet somit den Verurteilten. Es kann sein, dass Dr. Hirtzberger ein Mon Chéri gegessen hat – vergiftet wurde er damit jedenfalls nicht.“

Übrigens: Bereits Anfang 2009 hat die Verteidigung (damals durch Anwalt Nikolaus Rast) ein neues Gutachten in Aussicht gestellt. Nun ist es also da, geschrieben von einem „dreiköpfigen deutschen Gutachterteam“ von der Universität München, wie Wolfmair angibt.

Ob das Landesgericht Krems darin genug neue Anhaltspunkte für eine Wiederaufnahme sieht, muss abgewartet werden. Ein Senat von drei Richtern habe nun zu prüfen, ob tatsächlich neue Beweismittel vorliegen, sagt Vizepräsident Ferdinand Schuster. Das dürfte Schuster zufolge einige Zeit dauern. Die Entscheidung ergeht schriftlich.

Auf einen Blick

Neues Gutachten. Im Februar 2008 ist Hannes Hirtzberger, Bürgermeister von Spitz an der Donau und Rechtsanwalt in Krems, durch eine mit Strychnin versetzte Praline vergiftet worden und liegt seitdem im Wachkoma. In der Folge wurde der Heurigenwirt Helmut Osberger wegen Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Anwalt will nun, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird, und legt dafür ein neues Gutachten von Experten aus München vor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Archivbild: Das Spitzer Gemeindeamt, aufgenommen im Februar 2008
Österreich

Wiederaufnahmeantrag im Fall Hirtzberger

Zuletzt wurde im Fall des vergifteten Bürgermeisters von Spitz über mögliche neue Beweise berichtet. Ein Senat von drei Richtern prüft nun den Antrag.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.