Private Häuselbauer haften für Lohndumping

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Effektiver W�rmeschutz durch D�mmstoffe aus Glaswolle DEU Brandenburg Cottbus Copyright � Dachd�mmun(c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)
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Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Bauarbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.

Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

Bei dieser neuen "Bauherrenhaftung" geht es nicht um die schon bisher nach dem ASVG für Sozialbeiträge bestehende, sondern um ein Geradestehen für eine "Unterentlohnung" von aus dem EU- (oder EWR-) Ausland nach Österreich entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Bauarbeitern. Anders als bisher hört die Haftung nicht beim Bauunternehmer auf. Grundlage der neuen Haftungsregeln ist die Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsende-Richtlinie.

Kampf gegen unseriöse Firmen

Private Häuslbauer kann diese Haftung ebenso wie kommerzielle Bau-Auftraggeber treffen - sofern sie das geplante Lohn- und Sozialdumping erkennen mussten. Argumentiert ein Bauherr also, er habe eine bestimmte ausländische Firma, die weder über Sitz noch Niederlassung in Österreich verfügt, beauftragt, weil sie halb so teuer angeboten hat wie eine inländische, wird er sich schwerlich herausreden können. Macht er dagegen geltend, er habe den Auftrag wegen einer besseren Leistungsfrist vergeben oder weil der betreffende ausländische Unternehmer schon beim Nachbarn gut gearbeitet habe, wird dies wohl durchgehen.

Ziel der neuen Haftungsbestimmungen für den Baubereich, die mit dem ab Anfang 2017 geltenden neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft treten, ist es, "unseriöse" Firmen möglichst rasch vom Markt zu bringen. "Es soll primär eine Wettbewerbsverzerrung hintangehalten werden", heißt es von der Standesvertretung, der Bauinnung.

Slowenen führen Ranking an

Slowenische Entsender sind in Österreich aktuell die "schwärzesten Schafe", was Verdachtsfälle auf Unterentlohnung betrifft - damit hat das südliche Land den östlichen Nachbarn Ungarn abgelöst. Von Jänner bis November entfielen allein rund 39 Prozent der Verdachtsfälle auf das Sitzland Slowenien, 21 Prozent auf Ungarn, geht aus Baustellen-Kontrolldaten der BUAK hervor, die der APA im Detail vorliegen. Danach folgen die Slowakei, Österreich und etwas abgeschlagen Polen vor einigen weiteren Nationalitäten.

"Die Slowenen haben damit mittlerweile ein Problem, ihre Leistungen in Österreich zu vermarkten. Und für österreichische Auftraggeber bleibt ein Restrisiko", sagte ein Branchenexperte unter Bezug auf die Kontrolldaten. Bei den ausländischen erwies sich fast jede zweite Firma als Lohndumping-Verdachtsfall, bei den inländischen nicht einmal jede hundertste.

Beschwerde bei EU-Kommission

Proteste slowenischer Firmen - wie erst kürzlich - oder auch von anderen ausländischen Unternehmen, sie würden zu streng und ungerecht behandelt, können Experten nicht nachvollziehen. Denn bei uns beschäftigte "Österreicher" - inklusive der Beschäftigten von einem ausländischen Betrieb mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte hier - hätten durch andere Gesetze "ein umfassendes Rechtsschutzpaket, um ihr Entgelt zu bekommen".

Mehr als hundert slowenische Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen erbringen, haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das neue österreichische Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingereicht, wie Mitte Dezember bekannt wurde. Sie meinen, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, weil es ausländische Unternehmen diskriminiere.

(APA)

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