Strafrechtsexperte Manfred Burgstaller im Interview über kolportierte Fehlverhalten von Staatsanwälten, über die ministerielle Weisungsbefugnis und über die nötige innere Unabhängigkeit der Ankläger.
„Die Presse“: Im Spitzel-U-Ausschuss wurde bekannt, dass ein Staatsanwalt eine Anzeige gegen das Kabinett von Exinnenminister Ernst Strasser „übersehen“ hat. Das macht kein gutes Bild von der Staatsanwaltschaft.
Manfred Burgstaller: Es ist ein schrecklicher Eindruck, der hier entsteht. Ich war erschüttert, als ich das gehört und gelesen habe. Mein einziger Trost: Ich bin davon überzeugt, dass das kein repräsentatives Bild der Staatsanwälte ist. Nach meinen Erfahrungen arbeiten sie ordentlich. Aber ein derartiges Fehlverhalten, sollte es tatsächlich geschehen sein, müsste sanktioniert werden. Das gehört zur Dienstaufsicht und zur disziplinären Verantwortung. Solche Dinge kann man nicht hinnehmen.
In einem so heiklen Fall müsste man besonders sorgfältig vorgehen.
Burgstaller: Richtig. So etwas darf man nicht übersehen. Ich hoffe trotzdem, das ist ein Einzelfall.
Es gab andere Fälle. Grün-Abgeordneter Peter Pilz ist nach der E-Mail-Affäre im Innenministerium statt als Beschuldigter als Zeuge geführt worden, weil der Nationalrat seine Immunität nicht aufgehoben hat. Pilz spricht von Regierungsjustiz, die bloß die Opposition verfolgt. Trifft das zu?
Burgstaller: Wenn die Fakten stimmen, ja. Hinter dem Problem der Ermittlungen gegen Abgeordnete steht ein schwieriges Strukturproblem. Durch die Strafprozessreform 2008 ist der Beginn des Strafverfahrens vorverlegt worden. Seither beginnt das Strafverfahren mit den ersten Ermittlungen. Ein Abgeordneter darf dann, wenn das Verhalten, das man ihm vorwirft, nicht offensichtlich außerhalb jedes politischen Zusammenhangs steht, nur mit Zustimmung des Parlaments verfolgt werden. Stellen Sie sich vor, es kommt eine Anzeige auf den Tisch des Staatsanwalts, in der irgendetwas steht. In dem Moment, in dem er nachforscht, ob das stimmt, ermittelt er, und das Strafverfahren ist eröffnet. Wenn er nicht ermittelt, sondern gleich an den Nationalrat herantritt: Wie soll er das begründen? Er hat ja kein Substrat! Er kommt also in ein Dilemma, entweder wegen vieler vollkommen unbegründeter Anzeigen dauernd den Nationalrat zu behelligen, oder er versucht, anders Klarheit zu gewinnen.
Es gab auch den Fall des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler. Seine Handyrufdaten wurden ohne Befassung des Immunitätsausschusses abgefragt, um herauszufinden, wer ihn mit Informationen versorgt hat.
Burgstaller: Nach den Medienberichten zu urteilen war es korrekt, Westenthaler als Zeugen zu führen. Bekommt jemand eine vertrauliche Mitteilung von der Polizei, ist der Empfänger nicht strafbar, sondern der Absender. Richtet sich hingegen ein Verdacht wirklich gegen einen Abgeordneten, ist es absolut unzulässig, ihn als Zeugen zu führen. Es soll im Fall Pilz sogar eine Notiz gegeben haben: „Da der Zeuge nicht geständig war, musste das Verfahren eingestellt werden.“ Das ist selbstentlarvend: Ein Zeuge hat nichts zu gestehen. Wenn das so war, ist auch das ein Fehlverhalten.
Ist die Weisungsbefugnis des Justizministeriums ein Problem?
Burgstaller: Ja, weil sie medial als Problem transportiert wird. Von der Sache her ist sie jedenfalls kein wichtiges und zentrales Problem. Der Einfluss dieser Weisungsbefugnis wird falsch eingeschätzt. Man muss zwei Dinge unterscheiden. Einmal die grundsätzliche politische Frage: Sollen Staatsanwälte gegenüber einem Organ gebunden sein, das unmittelbar dem Parlament verantwortlich ist? Für mich ist eine politische Kontrolle der Verfolgungsinstanz im Wege der Weisungsspitze vor dem Parlament unverzichtbar. Ich bin nicht dafür, die Staatsanwälte unabhängig zu stellen. Ich will nicht haben, dass die gesamte Strafjustiz völlig außerhalb der parlamentarischen Kontrolle abläuft.
Genügt die über das Ministerium vermittelte Kontrolle?
Burgstaller: Ja. Parlamentarier sollten keinen direkten Zugriff auf die Staatsanwälte haben. Das wäre ein unerträglicher Eingriff in die Justiz und die Gewaltenteilung. Ich will eine mediatisierte Kontrolle. Sie kann, und das ist das Zweite, über den Justizminister erfolgen oder über eine andere Weisungsspitze: etwa einen obersten Staatsanwalt – nennen wir ihn Bundesstaatsanwalt –, der mit qualifizierter Mehrheit vom Parlament gewählt ist und diesem direkt verantwortlich ist. Aber jetzt kommt ein großes Aber. Manche glauben: Lassen wir eine solche Person wählen, dann wird alles gut. Ich meine: Das wäre schlecht.
Warum?
Burgstaller: Wenn ich auf der einen Seite eine Weisungsspitze habe und auf der anderen einen Justizminister, der die volle Personal- und Organisationshoheit über die Staatsanwälte hat, befürchte ich folgendes Spiel, falls ein Fehlverhalten auftaucht: Der Justizminister sagt, der Bundesstaatsanwalt hat die Verantwortung, und der sagt, ich habe davon nicht erfahren, ich habe nicht die Mittel einzugreifen, und ich habe nie eine gesetzwidrige Weisung erteilt. Das glaube ich dem auch. Wenn Weisungen zur Sachbehandlung in einem konkreten Fall erteilt werden, müssen sie schriftlich niedergelegt werden. Seit 1. Jänner 2008 müssen sie in den Strafakt aufgenommen werden, sodass alle Parteien sie sehen können. Ein Justizminister, der unter solchen Voraussetzungen eine gesetzwidrige Weisung erteilt, gehört entmündigt! Das tut auch keiner.
Wenn heute Staatsanwälte missbräuchlich politisch agieren würden, dann bestimmt nicht aufgrund einer Weisung. Sondern vielleicht, weil sie ahnen, was der Ressortchef wollen könnte, oder um ihre Karriere zu fördern oder um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Was heißt das für die Weisungsspitze?
Burgstaller: Man müsste nicht nur den einen Schritt setzen, sondern auch den zweiten: Man müsste den Bundesstaatsanwalt mit der Personal- und Organisationshoheit ausstatten. Er sucht die Leute aus, ernennt sie, entlässt sie. Den kann man dann voll verantwortlich machen. Man kann sich schon vorstellen, dass die Optik besser wäre, wenn das kein Regierungsmitglied ist. Die Optik ist wichtig – wie die Sache medial vermittelt wird. Es wäre aber ein enormer Eingriff in unser Verfassungsgefüge, und ich glaube nicht, dass die Probleme geringer wären.
Was ist Ihr Zugang?
Burgstaller: Entscheidend ist die innere Unabhängigkeit der Staatsanwälte: Man muss versuchen, Leute zu bekommen, die von ihrer Persönlichkeitsstruktur und durch die Absicherung ihrer Position dazu befähigt sind, eigenständig, verantwortungsbewusst und immun oder zumindest stark resistent gegen sachwidrige Einflüsse zu agieren. In dieser Hinsicht hat sich einiges gebessert. Seit 1. Jänner 2008 sagt Art 90a der Bundesverfassung, Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. Damit wurde verhindert, dass sie in das damals geplante Bundesmitarbeitergesetz integriert wurden und ihren Beamtenstatus verloren. Und man hat das Zentrum des staatsanwaltschaftlichen Dienstrechts ins Richterdienstgesetz aufgenommen. Die gesteigerte Annäherung an die Richter sollte mithelfen, die Staatsanwälte resistent zu machen.
Manche stört es, dass Art 90a auch ein Weisungsrecht der Vollziehung über die Staatsanwälte gestattet, obwohl sie Organe der Gerichtsbarkeit sind.
Burgstaller: Ja, das passt aus traditioneller Sicht nicht. Deshalb muss man die Staatsanwälte als neuartiges Organ der Gerichtsbarkeit begreifen. Ich meine, dass beide Aspekte – Organ der Gerichtsbarkeit und Weisungsbindung – ein gelungener Kompromiss sind, um das zu erreichen, was mir vorschwebt: einerseits die innere Unabhängigkeit und starke Position, andererseits die mediatisierte parlamentarische Kontrolle. Wenn man das weiterentwickelt, könnten wir zu einer guten Lösung kommen. Ich hoffe, Art. 90a ist auch eine Barriere gegen Bestrebungen, einen ständigen Parlamentsausschuss zu machen, vor dem Staatsanwälte während laufender Verfahren Rede und Antwort stehen müssten. Das wäre eine Katastrophe.
Diskutiert wurde auch, die Transparenz zu erhöhen – etwa nach der Einstellung des Verfahrens rund um die Kärntner Ortstafeln.
Burgstaller: Man kann überlegen, in Fällen, an denen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, mehr zugänglich zu machen, sodass man keinen „Verräter“ braucht, der die Sachen den Medien zuspielt. Die Frage ist, ob man hier nicht den Begriff dessen, was unter die Amtsverschwiegenheit fällt, einengen kann. Das ist eine Aufgabe des Expertenrates, den die Frau Justizminister eingesetzt hat und dem ich als Konsulent zur Verfügung stehe. Ich denke, der Bereich wird dort gut aufgearbeitet. Es liegt mir fern, von hier aus den Experten Ratschläge zu geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2009)