Verrechnung im Konzern im Visier der Steuerbehörden

(c) Bilderbox.com
  • Drucken

Multinalinale Unternehmen. Untersuchung von Ernst & Young ortet verschärfte Kontrollen der konzerninternen Abrechnung.

WIEN. Die Wirtschaftskrise lässt die Steuerbehörden in aller Welt verstärkt nach noch nicht erschlossenen Steuereinnahmen suchen. Nicht zuletzt werden dabei multinationale Unternehmen ins Visier genommen, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen zwischen ihren Gesellschaften mitunter anders abrechnen, als es das eine oder andere der betroffenen Länder für richtig hielte.

Eine international durchgeführte und kürzlich vorgestellte Studie von Ernst & Young, „Global Transfer Pricing Survey 2009“, ortet einen „dramatischen Anstieg des Umfangs der staatlich geforderten Verrechnungspreisdokumentation sowie die erklärte Absicht der Behörden, bei Fehlverhalten der multinationalen Unternehmen häufiger Strafmaßnahmen zu ergreifen und das Strafmaß zu verschärfen“. Auch in Österreich habe die Finanzverwaltung die Ressourcen im Bereich der Verrechnungspreisprüfung deutlich ausgebaut: Expertenteams würden zu diesem Zweck bundesweit bei Betriebsprüfungen zugezogen. International tauschen die Behörden verstärkt Informationen aus, Simultanprüfungen in mehreren Staaten sind keine Seltenheit.

„Verrechnungspreise sind bei multinationalen Unternehmen die größte steuerliche Risikoposition“, sagt Andreas Stefaner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner von Ernst & Young in Österreich. Dabei sei primär nicht einmal an Konzerne zu denken, die Einnahmen gezielt in Niedrigsteuerländer verschieben, um die Steuerbelastung zu verringern. „Selbst wenn die Unternehmen die Preise richtig gestalten und keinen Steuervorteil nutzen wollen, kann ein Staat kommen und sagen, er hätte die Preise anders festgesetzt.“ Die Folge: Es kann passieren, dass ein und derselbe Ertrag zweimal versteuert wird.

Genaue Dokumentation nötig

Die einschlägigen Streitigkeiten nehmen zu. Allein in Österreich laufen zurzeit 50 „Verständigungsverfahren“, in deren Rahmen mit anderen Staaten Auswege aus einer doppelten Besteuerung gesucht werden. In Deutschland sind es 450 Verfahren dieser Art. Die Steuerexperten raten dringend zu einer gut nachvollziehbaren Dokumentation der Verrechnungspreisgestaltung, denn damit könne man die Behörden am ehesten überzeugen. Hilfreich ist beispielsweise ein Fremdvergleich auf Basis von Datenbanken, die gängige Preise enthalten. Manche Länder verhängen – unabhängig von der Frage der Richtigkeit der Verrechnung – sogar Strafen, wenn eine Dokumentation fehlt. Stefaner berichtet von einer in Ungarn verfügten Strafe in Höhe von zwei Millionen Euro, die nur unter Verweis darauf, dass die Zahl der Transaktionen zu hoch angenommen worden war, auf 700.000 Euro habe reduziert werden können.

Die Studie von Ernst & Young zeigt, dass bestimmte Branchen erhöhte Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich ziehen: Automobil- und Konsumgüterindustrie, Finanzdienstleistungen, Öl- und Gasbranche sowie Pharmaindustrie. Auch bestimmte Sachverhalte machen den Fiskus dies- und jenseits der Landesgrenzen hellhörig: auffallend hohe Gewinne oder Verluste bei einem Konzernunternehmen, Umstrukturierungen, mit denen die Stilllegung von Geschäftsbereichen einhergeht, Transaktionen mit einem Konzernunternehmen mit Sitz in einer Steueroase oder einem Niedriglohnland, hohe konzerninterne Management-Gebühren. Zu diesen „Management Fees“ hat kürzlich auch der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen an die Dokumentation gestellt, sollen sie als abzugsfähig durchgehen (2007/15/0036).

„Unternehmensrestrukturierungen werden von den Finanzverwaltungen sehr genau geprüft“, sagt Stefaner. Wer beispielsweise eine Produktion in ein anderes Land verlagert, dürfe nicht vergessen, eine fremdübliche Abgeltung für das zugehörige Know-how einzuplanen. Dasselbe gelte etwa für die Übermittlung von Kundenlisten an ein anderes Unternehmen im selben Konzern.

www.ey.com/tpsurvey

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.