Der lang erwartete Buwog-Prozess

ARCHIVBILD: EX-FINANZMINISTER KARL HEINZ GRASSER
ARCHIVBILD: EX-FINANZMINISTER KARL HEINZ GRASSERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Karl-Heinz Grasser und 15 andere könnten wegen Untreue vor Gericht stehen.

Wien. Das Rennen um den Prozess des Jahres 2017 dürfte schon jetzt entschieden sein. Dieses – zugegeben etwas fragwürdige – Prädikat dürfte an den bevorstehenden Buwog-Prozess gehen. Nein, noch ist nicht einmal die außergewöhnlich umfangreiche Anklageschrift (825 Seiten!) rechtskräftig. Dementsprechend ist am Ort des Geschehens, dem Wiener Landesgericht für Strafsachen, auch noch keine Rede von einem Prozesstermin. Aber nach langen sieben Jahren Ermittlungsdauer und eingedenk der Tatsache, dass Einsprüche gegen die Anklageschrift in der Regel einen Prozess nicht vom Tisch wischen können, darf angenommen werden, dass „es“ in den nächsten Monaten, vielleicht im Frühsommer, soweit sein wird. Denkbar ist auch ein Prozessstart im Herbst. Wie dem auch sei, wenn der ehemalige Finanzminister, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, seinen ersten Auftritt als Angeklagter haben wird, darf ein Blitzlichtgewitter erwartet werden.

Vorwürfe aus dem Jahr 2001

Die Vorwürfe rund um die laut Anklage in Gewinnabsicht manipulierte Privatisierung von Wohnbaugesellschaften des Bundes (kurz: Buwog) reichen zwar bis ins Jahr 2001 zurück, sind also alles andere als aktuell, aber seine Prominenz hat das seinerzeitige Mitglied der einst schwarz-blauen Bundesregierung keineswegs eingebüßt.

Der Umstand, dass in all den Jahren von der Korruptionsstaatsanwaltschaft zwar belastende Indizienketten gegen die Verdächtigen geschmiedet wurden, dass aber schlagende Beweise für einen „Tatplan“, wie es in der Anklage heißt, nicht zutage gefördert werden konnten, macht das Ganze auch rein inhaltlich spannend. Alles ist offen. Sowohl Schuldsprüche als auch Freisprüche wären spektakulär (Letzteres müsste als Blamage für die Anklage gesehen werden). Allein: Selbst bei zügiger Prozessführung ist sehr wahrscheinlich, dass die Urteile erst 2018 gefällt werden. (m.s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2016)

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