Der tschechische Präsident will erst unterschreiben, wenn er Garantien zu seiner Forderung hinsichtlich der Menschenrechtscharta erhält. Mit einer "vagen Deklaration" werde er sich nicht zufriedengeben.
Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus wird seiner Regierung zunächst keine Garantie geben, dass er den Lissabon-Vertrag doch unterzeichnet. Er werde weiterhin warten, bis er Garantien zu seiner Forderung hinsichtlich der Menschenrechtscharta erhalte, erklärte der Sekretär von Klaus, Ladislav Jakl, am Dienstag im Tschechischen Rundfunk.
"Bisher hat er (Klaus) nur eine Zusicherung guten Willens bekommen, dass man in diese Richtung verhandeln wird", sagte Jakl zur Bereitschaft der Regierung, mit den europäischen Partnern über die Forderung von Klaus zu reden. Jakl betonte, Klaus werde sich "auf keinen Fall mit irgendeiner vagen Deklaration zufriedengeben". "Der Tausch eines Versprechens für Garantien ist kein gutes Geschäft", so Jakl.
"Klare Garantien für die tschechischen Bürger"
Eine vage Deklaration politischer Organe wäre laut Jakl für den "tschechischen Bürger, dem es ums Dach über seinem Kopf geht", vor Gericht nur wenig hilfreich. Damit spielte er auf die befürchteten Entschädigungsklagen von Sudetendeutschen an. "Es ist nötig, den tschechischen Bürgern klare, juristisch durchsetzbare Garantien zu geben, dass ihre Eigentums- und Rechtsgarantien von der Annahme des Lissabon-Vertrages nicht berührt werden", so der Klaus-Sekretär.
Der tschechische Präsident befürchtet, dass die im Lissabon-Vertrag enthaltene EU-Grundrechtecharta die Tür für Klagen von Sudetendeutschen öffnen könnte. Daher möchte er eine Ausnahmeregelung von dieser Charta für Tschechien erreichen.
(APA)