Zigaretten für Jugendliche: Kaufen ja, Rauchen nein

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Aus den Ländern kommen positive Signale für ein Verbot unter 18 Jahren. Sie können aber nur den Konsum, nicht den Verkauf verbieten.

Wien. Familienministerin Sophie Karmasin will unter 18-Jährigen das Rauchen verbieten, indem das auf Landesebene im Jugendschutz verankert wird. Und von dort formiert sich Unterstützung: Aus sämtlichen Ländern gebe es positive Signale, heißt es aus Karmasins Kabinett. Entscheidend für das Thema ist die nächste Konferenz der Jugendlandesräte am 30. und 31. März in Krems.

Diese Landesräte könnten ein entsprechendes Konsumverbot in ihren Jugendschutzgesetzen regeln – denn es gehe, so Karmasins Sprecher Sven Pöllauer, nur um den Konsum, nicht um den Verkauf. Das könnte zur absurden Situation führen, dass ein 17-Jähriger legal Zigaretten kaufen kann, diese aber nicht rauchen darf. Wie dieses Konsumverbot gehandhabt würde? So wie das bisherige Verbot für unter 16-Jährige, und das sei jeweils Ländersache. Grundsätzlich können Übertretungen des Jugendschutzgesetzes mit Verwarnungen, einem Gespräch beim Jugendamt oder, wenn der Betroffene nicht reagiert, mit Strafen von bis zu 215 Euro für den Jugendlichen geahndet werden. Die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Jugendwohlfahrt, an die die Polizei einen jugendlichen Raucher melden kann) kann Erziehungsberechtigte verwarnen oder über diese eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7260 Euro verhängen.

In der Steiermark etwa gilt bezüglich Rauchens ein strenges Jugendschutzgesetz: Dort zahlt ein Raucher, der noch nicht 16 ist, der Polizei an Ort und Stelle 20 Euro, sonst wird er an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Auch in Tirol wurde ein Fall bekannt, bei dem ein Jugendlicher (nachdem ein Beratungsgespräch nicht zustande kam) 40 Euro Strafe zahlen musste.

Ein Verkaufsverbot für Zigaretten kann in den Ländern nicht geregelt werden – und ist derzeit, so Pöllauer, auch nicht in Diskussion. Dafür könnte das Konsumverbot auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen beinhalten – das müsse man dann bei der Landesrätekonferenz thematisieren.
Für ein weiter reichendes Verbot sprach sich der Wiener Umwelthygieniker Manfred Neuberger, Spitzenrepräsentant der Ärzteinitiative gegen Raucherschäden, aus: Bei Restriktionen solle es um die Kontrolle des bestehenden Alterslimits für den Verkauf und die Anhebung auf 18 Jahre gehen. In Deutschland, so Neuberger, konnte so die Raucherquote unter Jugendlichen signifikant gesenkt werden.

„Nicht für Polizeikontrolle“

Er betont, dass in anderen Staaten, in denen ein Alterslimit von 18 Jahren für den Erwerb von Zigaretten gelte, dieses auch scharf kontrolliert werde. Ein Konsumverbot, bei dem die Polizei strafen müsse, wolle er nicht. Österreich habe aber in jedem Fall Aufholbedarf: „Fast alle EU-Mitglieder haben die Altersgrenze fürs Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben, entsprechend Artikel 16 des WHO-Übereinkommens zur Tabakkontrolle.“

Ihm geht es in Sachen Verkaufsverbot auch um Zigarettenautomaten: Die Alterskontrolle funktioniere nicht, man müsse Automaten verbieten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.01.2017)

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