Warnungen vor österreichischem "Überwachungsstaat"

Symbolbild: Videoüberwachung
Symbolbild: Videoüberwachung(c) APA/dpa (Roland Weihrauch)
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Innenminister Sobotka will der Polizei Zugriff auf private Videos und Aufnahmen der Asfinag verschaffen. Jeder Bürger könnte bald einen QR-Code erhalten. Kriminalsoziologen und Grüne üben Kritik.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will in Österreich die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung verschärfen. So plädiert er dafür, dass die Polizei auch auf private Videoaufnahmen für die Strafverfolgung zurückgreifen könne und er will Zugriff auf die Verkehrskameras der Asfinag. Kriminalsoziologen sehen das ebenso skeptisch wie die Asfinag und die Grünen. Letztere warnten vor einen „nahezu lückenlosen Überwachungsstaat“ und damit vor tiefgreifenden Eingriffen in die Grundrechte. „Nach jedem Terroranschlag in Europa werden neue Ideen vorgestellt, die Datenschutz, Grundrechte und Rechtsstaat einschränken“, kritisierte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung. Damit solle „scheinbare Sicherheit vorgetäuscht“ werden.

Ähnlich skeptisch äußerte sich Norbert Leonhardmair vom Wiener Zentrum für Sozialwissenschaftliche Sicherheitsforschung (Vicesse). Er verstehe zwar den Wunsch nach mehr Kontrollmöglichkeiten, sagte er am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“, allerdings dürfe man deswegen nicht die falschen Schlüsse ziehen: „Wenn man sich die Anschläge der letzten Jahre ansieht, dann war das Problem weniger die fehlenden Daten, sondern die Herausforderung war es für die Polizei, vorhandene Daten entsprechend zu analysieren.“ Außerdem zeige sich in Ländern, die bereits über eine stärkere Videoüberwachung verfügen, dass die Straftaten nicht unbedingt verringert, sondern nur verlagert würden: weg vom überwachten Raum, in weniger einsichtbare Bereiche. Es sei daher fraglich, ob stärkerer Überwachungsmaßnahmen tatsächlich einen so großen Mehrwert bringen würden, dass es sich lohne dafür Grundrechte, wie jenes auf Privatsphäre, aufzugeben.

Abgesehen von der juristischen Situation hinkt derzeit auch die technische Praxis dem Vorhaben von Sobotka hinterher. Denn, wie Hartwig Hufnagl von der Asfinag im ORF-Radio sagte, sind die meisten der fast 5000 Verkehrskameras nicht dazu in der Lage, Kennzeichen aufzunehmen. „Wir haben derzeit Kameras, die technisch noch nicht so ausgerüstet sind, um Kennzeichen aufzunehmen; ein paar gibt es für betriebliche Zwecke, die natürliche Kennzeichen erfassen könnten“, so Hufnagl, gemacht werde das momentan aber nicht. Tatsächlich würden die Kameras nur zur Erfassung des Verkehrsflusses eingesetzt. Sie auf Knopfdruck umzupolen, sodass sie auf die Kennzeichen scharf stellen, sei ebenfalls nicht möglich: „Das kann man nicht.“

Ein weiteres Problem stelle die Speicherung der Daten dar: Derzeit speichert die Asfinag nur die Bilder in den Tunnels – für 72 Stunden. Die Aufnahmen via Freilandkamera werden nicht archiviert – doch wäre eine Speicherung hier zumindest theoretisch möglich.

Ein QR-Code für jeden Bürger?

Abgesehen von Sobotkas Videoüberwachungsplänen sorgt auch ein weiterer Vorschlag des Ministers für Missfallen: Es handelt sich um die Idee, dass Personen mit einem QR-Code eine digitale Identität erhalten sollen, um leichteren Zugang zu verschiedenen Registern zu erhalten. So könnte beispielsweise der Betreiber einer Disco oder Bar rasch überprüfen, ob seine Gäste alt genug für den Konsum von Alkohol sind. Auch die Exekutive hätte damit ein Instrument, um rasch zweifelhafte Identitäten zu überprüfen. Ein entsprechendes Pilotprojekt läuft dazu bereits in Niederösterreich, es nennt sich „digitaler Jugendausweis“ und bezeichnet eine App, in der die persönlichen Daten gespeichert werden können.

Sobotka will das Projekt nun auf ganz Österreich ausweiten – und auch auf alle Bürger. Demnach könnte jedem Bürger – auf freiwilliger Basis – ein solcher Code zugeteilt werden. Ein Vorhaben, das Datenschutzexperte Hans Zeger strikt ablehnt: „So etwas kann man nicht auf freiwilliger Basis machen“, betonte er im Ö1-„Mittagsjournal“. Denn „das sind ja gigantische Investitionen, die die verschiedenen Einrichtungen tätigen müssten“. Außerdem, sollte ein Bürger es ablehnen, so einen Code zu erhalten, „wir er de facto ausgeschlossen werden“. Das könnte bedeuten, dass Personen ohne Code ein Kredit oder Zugang verwehrt würde, obwohl sie die Kriterien eigentlich erfüllen würden. Abgesehen davon, gebe es bei diesem Code zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten. Und, so Zeger: „Es ist ein Grundrecht, dass ich unbeobachtet leben kann.“

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

>>> Bericht im Ö1-„Mittagsjournal“

(Red.)

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