Haftstrafe für Peter Westenthaler

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Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Wien. Man hätte meinen können, die (Straf-)Sache sei erledigt. Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde im März 2015 von den wider ihn erhobenen Vorwürfen, schwerer Betrug und Beteiligung an der Untreue, freigesprochen. Ein Jahr später hob der OGH dieses Urteil jedoch auf. Und verlangte einen neuen Prozess. Freitagabend wendete sich das Blatt: Der 49-Jährige, dessen einstige politische Karriere als Sekretär des (2008 verstorbenen) seinerzeitigen FPÖ-Chefs Jörg Haider begonnen hatte, wurde nun doch verurteilt. In beiden Anklagepunkten.
Zweieinhalb Jahre Haft – so lautet die Strafe, die die Vorsitzende des Wiener Schöffensenats, Richterin Marion Hohenecker, am Abend verkündet hat. Zwei Drittel der Strafdauer wurden bedingt (auf Bewährung), ein Drittel, also zehn Monate, unbedingt verhängt.

Zudem erklärte die Richterin, dass dieser unbedingte Strafteil nicht von vorn herein in Form des elektronisch überwachten Hausarrests verbüßt werden dürfe. „Erst nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen“, sei bei Westenthaler eine Fußfessel möglich. Konkret: Erst nach Verbüßung der Hälfte der zehn Monate soll der Ex-Politiker einen Wechsel vom Gefängnis in den Hausarrest beantragen können.

Der Kampf geht weiter

Ob dies alles so kommt, ist offen. Wie der erste Prozess wird auch dieses Verfahren in die zweite Instanz, also zum OGH, gehen. Westenthaler hat via Anwalt Thomas Kralik (Zitat: „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen“) bereits Rechtsmittel angemeldet. Er selbst schaltete – ganz in dem Stil, den er als Politiker zuweilen pflegte – auf Angriff: „Es ist höchst an der Zeit, dass man sich über die Justiz Gedanken macht.“
Laut Anklage habe der frühere Nationalratsabgeordnete im März 2004 (anlässlich des so lange zurückliegenden Tatzeitraums kämpften etliche Zeugen mit Erinnerungslücken) als Vorstand der Fußballbundesliga den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) dazu verleitet, eine Million Fördergeld für den Fußballnachwuchs zu überweisen. Dieses Geld floß in drei Tranchen (als die letzte Tranche floss, war Westenthaler gar nicht mehr bei der Liga). Laut Anklage sei Westenthaler entschlossen gewesen, dass dieses Geld „zweck- und widmungswidrig zugunsten der Bundesliga“ verwendet werden solle.

Die – damals ziemlich finanzschwache – Liga hatte offene Verbindlichkeiten aus einem Zivilprozess. Der finanzielle Vergleich, den die Liga in diesem Prozess abgeschlossen hatte, wartete noch darauf, erfüllt zu werden. Also – so der Anklagevorwurf – sollte kurzerhand die Fördermillion für die Begleichung dieser Schuld verwendet werden.

Denselben Vorwurf machte die Korruptionsstaatsanwaltschaft übrigens erneut auch dem zweiten damaligen Liga-Vorstand Thomas K. (50). Auch er war ursprünglich freigesprochen worden. Beide Herren bekennen sich nach wie vor „nicht schuldig“. Auch K. musste nun eine Verurteilung hinnehmen. Er erhielt wegen schweren Betruges 18 Monate bedingte Haft. Auch sein Verteidiger, Michael Dohr, meldete umgehend Rechtsmittel an.

Hat Geld doch ein Mascherl?

Frei nach dem Motto: Geld hat kein Mascherl verteidigte sich das Duo unter anderem damit, dass es der Liga sowieso nicht erspart geblieben wäre, die Schuld zu begleichen. Wäre das Fördergeld nicht angetastet worden, dann hätte man eben andere Gelder, zum Beispiel Einkünfte aus TV-Übertragungen von Meisterschaftsspielen, dafür verwenden müssen. Damit hätte man unter dem Strich ebenfalls entsprechend weniger Geld an die Vereine auszahlen können.

Die Richterin begründete nun das Urteil so: Westenthaler habe „seine politischen Kontakte für seine Belange bzw. die der Bundesliga genützt“ und eine Subvention des Bundes erwirkt. Und dann: „Der Erstangeklagte hat es geschafft, dem Aufsichtsrat weiszumachen, dass eine Komplementärförderung vorliegt. Und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) hat man dumm sterben lassen.“ Westenthaler habe „nur ein Ziel vor Augen“ gehabt: „Die Bilanz der Bundesliga auf Kosten des Steuerzahlers zu sanieren. Dafür hat er auch nicht vor Täuschungshandlungen zurückgeschreckt.“

Auch im zweiten Anklagepunkt wurde Westenthaler schuldig erkannt. Westenthaler habe veranlasst, dass die BZÖ-eigene Werbeagentur Orange im Jahr 2006 eine 300.000-Euro-Scheinrechnung an die Österreichischen Lotterien legte. Es geht in diesem Punkt also um illegale Parteienfinanzierung.

Auch Ex-Lotterien-Boss Leo Wallner war in dieser Sache angeklagt. Er starb im Sommer 2015 (schon im ersten Prozess war er nicht verhandlungsfähig).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2017)

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