Herkunftsbezeichnung außer Haus

Symbolbild Restaurant
Symbolbild Restaurant(c) Clemens Fabry
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Bald könnte auch bei der Außer-Haus-Verpflegung eine Kennzeichnung kommen.

Im Handel hat man sich schon daran gewöhnt. Seit 2015 muss bei Fleisch und Eiern die Herkunft angegeben werden. Seitdem sieht man nicht nur verdächtig viele kleine rot-weiß-rote Österreich-Landkarten auf den Verpackungen. Auch im Kleingedruckten muss nun auch verpflichtend vermerkt werden, woher das Produkt stammt.

In der Gastronomie ist das anders. Natürlich wird kein Wirt, Kantinenbetreiber oder Krankenhauskoch davon abgehalten, die Herkunft des Tieres (oder der Eier) offen zu legen. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Auch das AMA-Gütesiegel basiert auf freiwilliger Basis. Handelt es sich aber um österreichische Produkte, wird das in der Gastronomie gern freiwillig offen gelegt. Der Gast freut sich und hat beinah den Eindruck, dass die gesamte Gastronomie in Österreich einkauft. Dem ist aber bei Weitem nicht so.

Österreichisches Putenfleisch etwa existiere in der Gastronomie so gut wie gar nicht, erklärt Robert Wieser, Obmann der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG). Die Inlandsversorgung liege bei Putenfleisch unter 40 Prozent. Da in der Gastronomie der Preisdruck höher sei, werde gern auf Putenfleisch aus dem Ausland zurückgegriffen, vorwiegend Italien, Slowenien, Polen, Deutschland, Israel oder Ungarn. „Das ist auch nicht verwunderlich. In Polen gibt es bei Puten eine doppelte Besatzdichte, da können wir gar nicht mithalten“, sagt Wieser. Er fordert deshalb eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung auch in der gesamten Außer-Haus-Verpflegung. „Nur dann gibt es auch Kontrollen“, sagt Wieser. Wobei er betont, dass er nicht vorschreiben will, woher das Fleisch kommen soll. Der Konsument solle nur wissen, woher es stammt. „Das betrifft nicht nur die Gastronomie, sie macht ja nur ein Drittel der Außer-Haus-Verpflegung aus. Sondern das betrifft auch Großküchen in Betrieben, Krankenhäuser oder auch die verarbeitende Industrie“, sagt Wieser.

Kantinen und Krankenhäuser

Die Landwirtschaftskammer wünscht sich ebenso eine Herkunftsbezeichnung, allerdings setzt man vorerst auf Freiwilligkeit und weniger auf die Gastronomie. „Wir wollen das überall dort, wo es sich der Gast nicht aussuchen kann. Also in der Großverpflegung, wie in Spitälern oder Betrieben“, sagt dazu Josef Siffert, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer Österreich. Er hat Verständnis dafür, dass sich die Wirtschaftskammer bei den Wirten dagegen sträubt. Immerhin kamen in der Gastronomie ohnehin einige neue Verordnungen, wie etwa die Kennzeichnung der Allergene, dazu.

Auf längere Sicht will aber auch die Landwirtschaftskammer eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung bei Fleisch für alle Bereiche. In der Schweiz gibt es das schon länger. „Sie haben überhaupt kein Problem damit“, so Siffert. Derzeit sei man mit einigen großen Cateringfirmen in Kontakt, sie würden das Thema gut aufnehmen. „Vielleicht sagt ja dann auch der Konsument: ,Wenn ich in der Kantine weiß, wo das Fleisch herkommt, dann will ich es beim Wirt auch wissen‘“, so Siffert.

Max Hörmann, der in der Landwirtschaftskammer in der Abteilung Tierische Erzeugnisse tätig ist, hat den Eindruck, der Konsument sei hinsichtlich des Bewusstseins für heimische Produkte weiter als die Gastronomie. Wenn Konsumenten wissen, dass Fleisch aus Österreich komme, seien sie eher dazu bereit, mehr auszugeben. „Es wäre aber ein wichtiger Schritt, wenn in der Verarbeitung und der öffentlichen Verpflegung österreichische Produkte verwendet werden würden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2017)

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