„Kein Mindestlohn per Gesetz“

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Die Sozialpartner lehnen einen gesetzlichen Mindestlohn ab, weil 98 Prozent der Arbeitnehmer unter den Kollektivvertrag fielen.

Wien. Der von der Regierungsspitze in die Diskussion gebrachte Mindestlohn von 1500 Euro stößt bei den Sozialpartnern auf wenig Gegenliebe. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte ja auf eine Einigung noch 2017 gedrängt, sollten dies die Sozialpartner nicht schaffen, werde man gesetzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen.

„Theoretisch gibt es das (Mindestlohn, Anm.) natürlich schon“, sagte am Montag Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Ähnlich sieht es Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er will sich Gesprächen über eine schrittweise Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne nicht verschließen, sagt aber zur Vorgangsweise: „Wenn wir uns dem Thema nähern, dann würden wir den gleichen Weg wählen wie 2007.“

Damals gab es eine Generalvereinbarung der Sozialpartnerorganisationen, schrittweise einen Mindestlohn von 1000 Euro einzuführen. Einen gesetzlichen Mindestlohn, bei dem der Gesetzgeber und nicht die Sozialpartner den niedrigsten erlaubten Stundenlohn bestimmt, „lehnen wir grundsätzlich ab“, betont Gleitsmann.

Hier treffen sich die Interessen mit jenen der Gewerkschaft. Auch Achitz sagt, ein gesetzlicher Mindestlohn „hielte ich für einen Fehler“. Er plädiert für Branchenkollektivverträge.

Mindestlohn von 3000 Franken

Die Sozialpartner berufen sich darauf, dass in Österreich 95 bis 98 Prozent der Arbeitnehmer unter den Kollektivvertrag fallen. In Deutschland sind es hingegen beispielsweise nur etwa die Hälfte der unselbstständig Beschäftigten.

Gleitsmann warnt allerdings, dass man bei einer Erhöhung des Mindestlohns viele Arbeitsplätze im Billiglohnsektor gefährde, der ohnehin stark unter Druck sei. Erst 2007 habe man (mit Übergang bis 2009, Anm.) 1000 Euro Mindestlohn beschlossen, „ein paar Jahre später 50 Prozent mehr umzusetzen, ist nicht ganz einfach“, sagt Gleitsmann. Auch Achitz will das Thema behutsam angehen. Man könne stufenweise Angleichungen vorsehen.

In der Schweiz gibt es ebenfalls eine neue Diskussion über einen Mindestlohn, diesmal in der Industrie. Dort würden teilweise Löhne unter dem sonst verbreiteten Mindestsatz von 3000 Franken (2796 Euro) bezahlt werden.

Die Kantone Zürich und Genf wollen nun gegensteuern, indem sie Mindestlöhne von 3000 Franken vorschreiben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2017)

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