Anklagebehörde ist mit Westenthaler-Urteil einverstanden

Peter Westenthaler
Peter WestenthalerAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel gegen die erstinstanzlichen Urteile. Der Ex-Politiker hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist mit den Strafen im Westenthaler-Prozess einverstanden. Wie Behördensprecher Konrad Kmetic am Dienstag mitteilte, wird die Anklagebehörde auf Rechtsmittel gegen die erstinstanzlichen Urteile verzichten, die am vergangenen Freitag im Wiener Landesgericht gefällt wurden.

Der ehemalige FPÖ-und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge, gegen das Verteidiger Thomas Kralik umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegte, müsste Westenthaler vom unbedingten Strafteil fünf Monate verbüßen, ehe er die Fußfessel beantragen kann.

Thomas Kornhoff, Westenthalers ehemaliger Co-Vorstand bei der Fußball-Bundesliga, erhielt wegen schweren Betrugs ein Jahr auf Bewährung. Mit dem staatsanwaltschaftlichen Rechtsmittelverzicht steht fest, dass beide im Berufungsverfahren jedenfalls nicht mehr Strafe bekommen können.

(APA)


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