Mikl-Leitner wird die dritte Frau an der Spitze eines Landes. Klasnic und Burgstaller mussten sich noch mit der Frage, ob man „Landeshauptfrau“ sein kann, herumschlagen. Sie wurden im Volk rasch populär, stürzten aber tief.
„Ich bin weiblich, ja, ich bin Frau“, antworte Johanna Mikl-Leitner am Mittwoch auf die Frage, ob sie sich als Landeshauptmann oder -frau bezeichnen werde. Bei ihr würde sich auch niemand mehr daran stoßen, wenn sie die weibliche Form erwählte. Bei den ersten Frauen an der Spitze eines Landes war das noch anders gewesen.
Dieser Bescheid aus Salzburg könne nicht gültig sein, denn er sei von einer „Landeshauptfrau“ erlassen worden. Und so etwas gebe es laut Verfassung nicht. Mit diesem Argument zog ein Beschwerdeführer 2004 vor den Verwaltungsgerichtshof. Die Höchstrichter ließen ihn abblitzen: Die Verfassung erlaube es sehr wohl, Amtsbezeichnungen in einer Form zu verwenden, die das Geschlecht des Amtsinhabers zum Ausdruck bringt. Daher dürfe sich Gabi Burgstaller Landeshauptfrau nennen.