Hannes Kartnig hat wieder Fußfessel

Archivbild: Kartnig vor der Berufungsverhandlung im August 2015
Archivbild: Kartnig vor der Berufungsverhandlung im August 2015APA/ERWIN SCHERIAU
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Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident hat mehr als die Hälfte seiner Strafe verbüßt. Er hatte die Fußfessel 2015 wegen Opern- und Restaurantbesuchen verloren.

Der ehemalige Präsident des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz, Hannes Kartnig, hat seit Dezember wieder eine Fußfessel, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag. Kartnig hat mittlerweile mehr als die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt und einen Teil des Schadens wieder gut gemacht.

Bei der Berufungsverhandlung im August 2015 wurde die Haftstrafe von über vier Jahren auf drei Jahre herabgesetzt. Außerdem meinte Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer, das Fußfesselverbot sei für ihn "nicht zwingend", also wurde es vom Richtersenat aufgehoben. Kartnig war 2014 die Fußfessel entzogen worden, weil er bei Opern- und Restaurantbesuchen gesichtet worden war, was offenbar Missfallen erregt hat.

Bevor er nun erneut eine Fußfessel bewilligt bekam, war er einige Zeit bereits als Freigänger in der Firma seines Sohnes beschäftigt. Da die Reststrafe nur mehr rund ein Jahr beträgt, hat Kartnig Anspruch auf eine Fußfessel. Spezielle Auflagen gibt es laut Manfred Ulrich, Leiter der Justizanstalt Jakomini, keine.

(APA)

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