Spielerkläger darf Novomatic nicht mehr kriminell nennen

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ARCHIVBILD: NOVOMATIC STEIGT BEI CASINOS AUSTRIA EIN: ARCHIVBILD FIRMENSITZAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die von Novomatic-Gegner Sochowsky gemachten Äußerungen sind dem Urteil zufolge "zugleich ehrenbeleidigend und rufschädigend",

Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic hat nach mehreren Jahren einen Zivilprozess gegen seinen Widersacher Thomas Sochowsky in erster Instanz gewonnen. Laut Handelsgericht (HG) Wien darf Sochowsky Novomatic nicht als "größte kriminelle Organisation in Österreich" bezeichnen und muss derartige Äußerungen via Zeitungsinserat widerrufen. Außerdem muss Sochowsky Novomatic Prozesskosten in Höhe von knapp 57.000 Euro ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sochowsky will berufen.

Grund für die von Novomatic gegen Sochowsky und dessen nicht mehr existente Firma namens Februar Kreativwirtschaft GmbH angestrengte Unterlassungsklage war ein Buch, das Sochowsky herausgegeben hat. Es trug den Titel "Die Geschichte der Novomatic-Admiral - Die Welt im Würgegriff der österreichischen Mafia" und wurde nie veröffentlicht. Verfasser des Buches ist ein gewisser Tobias Kleber. Es handelt sich dabei um ein Pseudonym, die Identität des Schreibers verrät Sochowsky nicht.

Gericht: "Kein Anhaltspunkt für Manipulationen"

Das Handelsgericht (HG) Wien hat sich in dem 66 Seiten starken Urteil im Detail mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und sich auf die Seite von Novomatic gestellt. Zu den Novomatic-Apparaten in Wien heißt es etwa, dass bis zum Verbot des Automatenzockens "sämtliche in Wien betriebenen Glücksspielautomaten der Klägerin auf Grundlage einer von der MA 36 des Magistrates der Stadt Wien mit Bescheid erteilten Konzession betrieben" worden seien.

In Novomatics Heimatbundesland Niederösterreich habe es im Zusammenhang mit der Erlassung eines Automatenbescheids im Jahr 2005 keine "Einflussnahmen, Bestechungen oder Bestechungsversuche seitens der Klägerin oder ihres damaligen Vorstandes Dr. (Franz) Wohlfahrt gegenüber Entscheidungsträgern der Behörde oder Politikern gegeben". Eine Manipulation von Glücksspielautomaten durch Novomatic schließt das HG ebenfalls aus. "Kein nachvollziehbarer Anhaltspunkt bot sich für das Gericht dafür, dass seitens der Klägerin Glücksspielautomaten in irgendeiner Form manipuliert wurden."

Sochowsky organisiert seit geraumer Zeit Klagen von Spielsüchtigen gegen Novomatic mit hohen Streitwerten. Früher war Sochowsky Geschäftspartner des Unternehmens. Er will gegen das HG-Urteil berufen, wie sein Anwalt Peter Ozlberger der APA sagte. "Ich habe schon während der Verhandlung das Gefühl gehabt, dass wir keinen Erfolg haben werden", so der Rechtsvertreter. "Aus meiner Sicht ist im Beweisverfahren so viel hervorgekommen, dass wir eigentlich gewinnen hätten müssen."
Sochowsky selbst sagte der APA, dass bereits an einem zweiten Buch über Novomatic gearbeitet werde. Auf die Frage, wer es schreibt, sagte er. "Ich habe einen Ghostwriter. Der Herausgeber ist noch nicht bekannt."

(APA)


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