Experte: Abruptes Ende der Hacklerpension unzulässig

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Symbolbild Hackler(c) Presse (Michaela Seidler)
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Der Verfassungsrechtler Öhlinger erklärt, ein vorzeitiges Aus für die Hacklerpension wäre nur mit einer Übergangsregelung zulässig. Die SPÖ will die Regelung 2013 auslaufen lassen, die ÖVP schon früher.

In der Diskussion um die "Hackler"-Pension melden sich nun auch Verfassungsrechtler zu Wort. Nach Ansicht von Theo Öhlinger wäre ein abruptes Ende der Regelung aus verfassungsrechtlicher Sicht "unzulässig". Möglich wäre hingegen eine Übergangsregelung, bei der etwa die Leistung reduziert wird. 

Die Debatte um die Langzeitversichertenpension ist durch die Forderung von VP-Finanzminister Josef Pröll nach einem früheren Auslaufen neu hochgekocht. Die Hacklerregelung sollte ursprünglich dazu dienen, dass Personen mit einem besonders harten Arbeitsleben früher und mit besseren Konditionen in den Ruhestand treten können. Pröll will diese Form der Pension mit Verweis auf hohe Mehrkosten früher als zum ursprünglich vorgesehen Zeitpunkt 2013 auslaufen lassen.

Vom Koalitionspartner SPÖ kam dazu eine Absage. Auch die VP-Arbeitnehmervertreter ÖAAB und Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) sprachen sich gegen ein vorzeitiges Ende aus. Ein abruptes Ende der Hacklerpensionen wäre verfassungsrechtlich problematisch, erklärte etwa der FCG-Vorsitzende Norbert Schnedl.

Öhlinger unterstützt diesen Einwand: "Ein abruptes Ende ginge nicht, wenn zum Beispiel der Nationalrat morgen das Ende per 1. Jänner 2010 beschließt." Er verweist auf den Vertrauensschutz: "Plötzliche und massive Eingriffe in wohlerworbene Rechte sind nicht zulässig."

Versprechen der Regierung nicht bindend

Ein Versprechen der Regierung, bis 2013 nichts zu ändern, sei aber sicher nicht bindend. Änderungen vor diesem Jahr sind Öhlinger zufolge mittels Übergangsregelungen beispielsweise ab 2011 möglich. Diese könnten etwa eine Reduzierung der Leistung oder eine Erhöhung des Antrittsalters vorsehen. Auch könnten Abstriche, die für "Hackler" momentan noch nicht gelten, stufenweise eingeführt werden. 

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht das etwas anders als sein Kollege: Er ortet keine verfassungsrechtliche Probleme, sollte die Regelung etwa bereits im Laufe des nächsten Jahres komplett abgeschafft werden. "Der Vertrauensschutz würde hier nicht gelten", so der Experte. Denn niemand könne darauf vertrauen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt in Pension gehen kann. Nur bei einer sehr kurzfristigen Änderung hält er Übergangsbestimmungen für notwendig.

(APA)

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