„Nationale Blockade von Ceta ist Missbrauch“

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Rechtsexperte Stefan Griller tritt für eine saubere Teilung künftiger EU-Handelsverträge in einen EU- und einen nationalen Teil ein. Die vorgesehenen Schiedsgerichte für Investoren kritisiert er scharf.

Wien. Mitten in der ersten Woche des Volksbegehrens gegen Ceta, TTIP und Tisa in Österreich melden sich 60 europäische Wissenschaftler zu Wort. Am Mittwoch werden sie eine Resolution vorlegen, die vor einer Renationalisierung internationaler Handelsverträge warnt. Im Gespräch mit der „Presse“ erklärte der Europarechtsexperte Stefan Griller, warum auch er sich der Deklaration angeschlossen hat.

Die derzeit gelebte politische Praxis, dass Regionen wie die Wallonie ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada verhindern können, kritisiert Griller als problematisch. „Das passt mit der ursprünglichen Konzeption der EU-Verträge nicht zusammen. Seit den Römer-Verträgen 1957 ist die gemeinsame Handelspolitik ausschließliche Gemeinschaftskompetenz.“ Wenn heute die EU-Institutionen entsprechend dem Vertrag nach außen auftreten, sollten sie nicht durch einzelne Länder oder Regionen daran gehindert werden.

Obwohl Griller Teile von Ceta kritisiert, hinterfragt er die Verhältnismäßigkeit, mit der sich die Mitgliedstaaten nun in den Entscheidungsprozess hineinreklamiert haben. Ceta sei ein Abkommen mit geteilter Zuständigkeit, weil zum Beispiel die Portfolio-Investitionen (ein kleiner Teil der Auslandsinvestitionen) in nationale Kompetenz fallen. „Ökonomisch entspricht das vielleicht zwei Prozent des Abkommens.“ Aber diese würden von Mitgliedstaaten argumentativ benutzt, den gesamten Vertrag zu blockieren. „Das ist nahe am Missbrauch und hat keinen Sinn“, so Griller. Wenn nur Mikrobestandteile eines Abkommens in die Kompetenz der einzelnen Länder fallen, sollte es nicht in Geiselhaft genommen werden.

Griller schlägt vor, dass künftig alle Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten in zwei Verträge geteilt werden sollten. Ein Teil würde jene Bereiche umfassen, für die es eine eindeutige Kompetenz der EU gibt. Er sollte vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU abgesegnet oder verworfen werden. „Hier spielt die europäische Demokratie“, sagt Griller. Und nur jener Teil, der tatsächlich in nationale Kompetenz fällt, sollte in den Mitgliedstaaten und Regionen ratifiziert werden. Im Fall von Widerstand einzelner Regionen könnte der Großteil des Vertrags dennoch in Kraft treten. Nur ein kleiner Teil würde in einzelnen Ländern nicht umgesetzt. Damit würde verhindert, dass beispielsweise die Wallonie das gesamte Abkommen „in Geiselhaft nimmt“.

Kritik an Schiedsgerichten

Griller betont, dass er selbst das Abkommen zwischen der EU und Kanada nicht unkritisch sehe. Das betreffe insbesondere die Investorenschiedsgerichte. „Das Abkommen ist in diesem Teil einfach schlecht gemacht und müsste überarbeitet werden.“ Hier würden Investoren gegenüber allen anderen, die aus dem Abkommen Nutzen ziehen wollen, bevorzugt. „Niemand anderer – kein Importeur – hat ein Schiedsgericht, das er anrufen kann.“

Das Abwägen, ob Ceta, TTIP und Tisa (internationales Abkommen zu Dienstleistungen) abgeschlossen werden sollten, hält Griller für „durchaus schwierig“. Letztlich müssten die Einwände dem zweifelsfreien volkswirtschaftlichen Nutzen gegenübergestellt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2017)

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