Seiersberg: Neues Verfahren

STEIERMARK: SHOPPING CITY SEIERSBERG
STEIERMARK: SHOPPING CITY SEIERSBERG(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
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Die Volksanwaltschaft prüft wieder im Fall des steirischen Einkaufszentrums. Letztes Mal führte das beinah zu seinem Aus.

Wien. Die Geschichte rund um das Schicksal des größten steirischen Einkaufszentrums, der Shopping-City Seiersberg, wird dieser Tage um ein Kapitel reicher. Am 19. Jänner langte bei Werner Baumann, dem Bürgermeister der Gemeinde Seiersberg-Pirka, eine Aufforderung von Volksanwältin Gertrude Brinek ein: Er möge beweisen, dass die Verbindungswege der SCS wieder auf einem rechtssicheren Fundament stehen.

Die Vorgeschichte: Der Verfassungsgerichtshof hatte die Wege zwischen den fünf Einzelbauten des Zentrums im Sommer für rechtswidrig erklärt. Jedoch räumte er eine Sanierungsfrist ein. Wenn das Land es bis 15. Jänner schaffe, die Rechtswidrigkeit zu beseitigen, wären die SCS und ihre 2100 Mitarbeiter gerettet. Wenn nicht, würde den Betreibern ein zerstückeltes, unrentables Einkaufszentrum bleiben.

Das konnte keinesfalls im Sinn der Steiermark sein, schließlich wären es am Ende wohl die eigenen Steuerzahler, denen die Rechnung präsentiert würde. Denn die SCS hatte sich in einem Rechtsgutachten belegen lassen, dass sie das Land im Fall der Schließung auf Schadenersatz in Höhe von 450 Mio. Euro klagen könnte. Seine Behörden hatten die Bauarbeiten vor den Toren von Graz über die Jahre hinweg genehmigt.

Sanierung gelungen?

Der steirische Landtag kittete das Rechtsloch entsprechend flott. Seine Gesetzesnovelle definierte die fraglichen Interessentenwege im November neu. So konnte rechtzeitig zum Stichtag eine neue Verordnung in Kraft treten. ÖVP und SPÖ, die die Rechtsänderung gemeinsam durch den Landtag getragen hatten, frohlockten bereits, dass das Ende der SCS vorerst abgewendet sei.

Nun, drei Tage nach dem vermeintlichen Happy End, flatterte der Brief der Volksanwaltschaft bei der Gemeinde ein. Volksanwältin Brinek sagt gegenüber der „Presse“, sie habe diesen Schritt setzen müssen. Schließlich sei ihr bis zum Stichtag keine Sanierung zu Ohren gekommen. Genauso, wie man in der Volksanwaltschaft nicht über diese entscheidenden Schritte informiert worden sein will, heißt es aus der Landesregierung gegenüber der „Presse“, man habe noch nicht einmal vom jüngsten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft gehört.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt. Zur Erinnerung: Brinek war es, die in einem ebensolchen Prüfverfahren vergangenen Winter die Causa Seiersberg vor das Verfassungsgericht brachte. Was ein jahrelanger Streit zwischen dem Spar-Konzern und der SCS war, erlangte damit Verfassungsniveau. „Wir sind nicht die Privatanwälte der Firma Spar“, betont Brinek. Damals wie heute prüfe man von Amts wegen. Spricht man den Anwalt der SCS, Peter Zöchbauer, auf die jüngsten Entwicklungen an, gibt er sich nach 15 Jahren Verfahren betont lakonisch: „Wir warten das ab.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2017)

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