Die Staatsanwälte sind überfordert

Absurde Fehler rund um Mails im Innenressort sind nur Zeichen der Strukturprobleme der staatlichen Ankläger.

Das Image der Staatsanwälte ist ramponiert. Im Spitzeluntersuchungsausschuss, der am Montag wieder im Parlament getagt hat, ist erneut der Vorwurf aufgetaucht, die staatlichen Ankläger nähmen es mit der Immunität von Abgeordneten nicht so genau. Tatsächlich sind den Staatsanwälten im Umfeld der Affäre um eine bemerkenswerte E-Mail-Korrespondenz im Innenministerium – dem damaligen Ressortleiter Ernst Strasser wird Postenschacher vorgeworfen – haarsträubende Fehler passiert. Die wahren Probleme der Staatsanwaltschaft sind aber nicht in flagranten Schlampereien einzelner Staatsanwälte rund um die E-Mail-Affäre zu suchen, sondern liegen in der Struktur der Anklagebehörden begründet.

Gewiss, Fehler passieren überall, zum Beispiel auch bei Operationen. Wenn ein Staatsanwalt aber eine Anzeige gegen einen Minister „übersieht“, bis der Vorwurf verjährt ist, dann gleicht das weniger einem in einer Wunde zurückgelassenen Mulltupfer als vielmehr einem Patienten, der überhaupt im OP vergessen wird, bis er verblutet. Das darf einfach nicht passieren– und wenn ein zweiter oder dritter Arzt oder, im Fall der politisch brisanten Anzeige, ein vorgesetzter Staatsanwalt Nachschau halten muss. Die Weisungskette bis ins Justizministerium ist dabei nicht das oft genannte Problem, sondern Zeichen einer sinnvollen Verantwortlichkeit.

Kein unterentwickelter, sondern im Gegenteil ein allzu stark ausgeprägter Eifer bei der Verfolgung dürfte jenen anderen Staatsanwalt getrieben haben, der Grün-Abgeordneten Peter Pilz kurzerhand zum Zeugen umdefinierte, nachdem das Parlament seine Auslieferung als Beschuldigter verweigert hatte. Auch das war ein Fehler, der allerdings nicht, wie vom BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler behauptet, bei dessen Rufdatenerfassung seine ebenso verwerfliche Parallele hatte. Denn Westenthaler war in diesem Fall wohl nicht Beschuldigter, sondern Empfänger von Informationen, deren Weitergabe nur beim Absender strafbar sein konnte.

Der Vorwurf des Grünen Pilz, die Staatsanwaltschaft betreibe eine Regierungsjustiz, die die Regierenden schont und die Opposition verfolgt, geht jedoch nicht bloß wegen des Falles Westenthaler am Kern vorbei. Denn er unterstellt, dass alle 340 Staatsanwälte systematisch und geeint in eine bestimmte Richtung gegangen sind. Und das trifft weder in der von Pilz behaupteten politischen Dimension noch bei der eigentlichen Arbeit der Staatsanwälte zu.

Dort machen die Vertreter der Anklage vielfach den Eindruck einer Überforderung, der nicht einmal sonderlich überraschen darf. Das Bild der Kriminalität hat sich in den – heute in der öffentlichen Wahrnehmung dominierenden – Wirtschaftssachen massiv gewandelt. Vollprofis, die aberwitzig verschachtelte und international verstreute Konstruktionen ersinnen, um ihre Gaunereien zu verschleiern, stehen einzelnen Staatsanwälten gegenüber. Die Verdächtigen bereiten sich mit schlagkräftigen Teams der besten Anwälte auf die Verteidigung gegen die Anklage vor.

Bis zur Anklage dauert es Jahre, wie zuletzt der Fall der Libro-Pleite gezeigt hat. Demgegenüber hat der – allerdings geständige – US-Milliardenbetrüger Bernard Madoff nur ein Dreivierteljahr nach dem Auffliegen seines gigantischen Pyramidenspiels bereits die ersten Monate seiner (150-jährigen) Freiheitsstrafe abgesessen.

Spät, aber doch reagiert Justizministerin Claudia Bandion-Ortner auf die geänderten Herausforderungen an die Staatsanwaltschaft. Sie will Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafrecht einrichten. Aber warum erst jetzt? Warum wurde nicht schon längst die Ausbildung dieser Staatsanwälte um eine fundierte und praxisnahe Wirtschaftsausbildung erweitert, warum arbeiten nicht schon lange Teams zusammen, die den Verdächtigen besser Paroli bieten können?


Das erklärt sich, neben der Veränderungsresistenz eines im Wesentlichen hermetisch abgegrenzten Systems, auch daraus, dass bei der Staatsanwaltschaft zum Teil am falschen Platz gespart wurde. Gerade in Wien ist die Personaldecke zu dünn. Die – seit der Strafprozessreform 2008 – neuen Damen und Herren des Vorverfahrens, die den U-Richter abgelöst und Zugriff auf die Sicherheitsbehörden haben, kommen mit ihren zusätzlichen Aufgaben nicht mehr zurecht, so engagiert sich gerade viele Junge zeigen. Viel zu früh werden sie mit ihren Entscheidungen allein gelassen, wohingegen früher eine längere begleitende Kontrolle durch Vorgesetzte üblich war. Insofern trägt die Politik Mitschuld am jammervollen Bild, das die Staatsanwälte im Moment abgeben.

Bericht vom U-Ausschuss Seite 2

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2009)

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