Geld für Jobs, Entlastung für Firmen

Archivbild.
Archivbild.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Der Staat macht in Summe Hunderte Millionen Euro locker, um Wirtschaft und Beschäftigung anzukurbeln. Neben Anreizen für Unternehmen gibt es Sonderprogramme und strengere Regeln für Arbeitslose.

Finanzielle Anreize für Betriebe, Sonderprojekte für ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose: Im überarbeiteten Regierungsprogramm bis zum regulären Wahltermin 2018 liegt der Schwerpunkt ganz auf Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft und mehr Beschäftigung. Geprägt ist dieses Vorhaben davon, dass der Staat auf Einnahmen verzichtet oder selbst Geld in die Hand nimmt, um Arbeitsplätze zu schaffen.

Auffallend ist, dass vor allem die SPÖ mit Bundeskanzler Kern der Wirtschaft entgegenkommt und über den ideologischen Schatten gesprungen ist – etwa bei der Lockerung des Kündigungsschutzes für Ältere. Mit dem genauen Zeitplan zur Umsetzung hat sich die Regierung selbst unter Erfolgsdruck gesetzt. Allerdings wird bei der Abgeltung der kalten Progression (siehe eigenen Bericht unten) auf 2019 vertröstet, und bei flexiblen Arbeitszeiten werden zuerst wieder die Sozialpartner eingeschaltet. Was ist im Detail vereinbart?

Entlastung der Wirtschaft

Lohnnebenkosten: Für die Schaffung von Arbeitsplätzen wird ein Beschäftigungsbonus eingeführt. Betriebe erhalten für jeden zusätzlichen Arbeitsplatz 50 Prozent der Lohnnebenkosten ersetzt. Springender Punkt ist aber die genaue Ausgestaltung des Bonus, beispielsweise, was konkret als zusätzlicher Arbeitsplatz gilt. Geplanter Start: 1. Juli 2017, befristet für drei Jahre.
Vorzeitige Abschreibung:
Als zusätzlicher Investitionsanreiz können Unternehmen ab 250 Mitarbeitern eine vorzeitige Abschreibung von 30 Prozent für Anlagegüter, etwa Maschinen, nicht aber Gebäude und Pkw vornehmen. Die Maßnahme ist von 1. März bis 31. Dezember 2017 begrenzt.
Höhere Forschungsprämie: Diese wird ab 2018 von zwölf auf 14 Prozent erhöht.
Entgeltfortzahlung: Für Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern steigt der Zuschuss der Unfallversicherung zur Entgeltfortzahlung von 50 auf 75 Prozent – ab Juli 2017.
Abschaffung des Kumulationsprinzips:
Nach dem Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht sind – anders als im Justizstrafrecht – bei Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen. Dies führt dazu, dass Unternehmen oftmals unverhältnismäßig hohe Strafen zahlen müssen.
Insolvenzrecht:
Änderungen gibt es bei den Privatkonkursen. Privatpersonen sollen sich statt in bisher sieben Jahren nun in drei Jahren entschulden können. Die Mindestquote für die Rückzahlung der Schulden in Höhe von zehn Prozent fällt.

Ältere/Arbeitslose

Kündigungsschutz: Damit Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind, leichter eingestellt werden, wird der strengere Kündigungsschutz etwas gelockert.
Mobilitätsprämie: Das Kombilohnmodell mit AMS-Zuschuss, das bisher vor allem für Personen über 45 Jahre und Langzeitarbeitslose gilt, wird ausgeweitet. Und zwar auf Menschen, die keinen zumutbaren Arbeitsplatz in der Nähe finden und bereit sind, in einer entfernteren Region einen Job anzunehmen. Gleichzeitig wird eine Entfernungsbeihilfe in Höhe von bis zu 400 Euro pro Monat (maximal 4800 Euro im Jahr) gewährt, um Kosten der Führung eines doppelten Haushalts abzugelten.
Zumutbarkeitsbestimmungen:
Die Mindestverfügbarkeit von Arbeitslosen wird von 16 auf 20 Stunden erhöht, weil dies laut AMS die Vermittelbarkeit erleichtert. Nur noch Vollzeitjobs ab 1500 Euro brutto sollen angenommen werden müssen. Start: 2018.
Beschäftigungsaktion Langzeitarbeitslose: Für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre sollen ab Juli 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen mit Pilotprojekten in jedem Bundesland geschaffen werden. Kosten: 200 Millionen Euro. Bei erfolgreicher Evaluierung soll die Aktion 2018 mit 200 Millionen Euro verlängert werden.
Flugabgabe: Diese wird ab 2018 halbiert.
Arbeitsinspektorat:
Die Vorschriften – etwa bei Genehmigungsverfahren und Meldepflichten – sollen gelockert werden. Der Regierungsbeschluss ist im Juli vorgesehen.

Ausgelagert an die Sozialpartner

Flexible Arbeitszeiten: Es geht darum, dass pro Tag maximal zwölf statt zehn Stunden gearbeitet werden darf – mit längeren Freizeitblöcken. Die Regierung gibt den Sozialpartnern noch einmal bis 30. Juni 2017 Zeit für Vorschläge. Gibt es keinen Konsens, wird die Regierung im dritten Quartal 2017 selbst eine Regelung beschließen.
Mindestlohn: Regierung und Sozialpartner wollen bis 30. Juni 2017 einen Stufenplan für 1500 Euro Mindestlohn brutto im Monat ausarbeiten. Gibt es keine Einigung, wird die Regierung ebenfalls im dritten Quartal 2017 per Gesetz den Mindestlohn fixieren.
EU-Arbeitskräfte: Die Bundesregierung wird bei der EU-Kommission auf eine Begrenzung des Zuzug von Arbeitskräften drängen: Nur wenn sich für eine Stelle kein in Österreich arbeitslos Gemeldeter findet, soll der Posten an einen EU-Ausländer vergeben werden.

Gesundheit/Sozialbereich

Wartezeiten bei Untersuchungen: Nur bis Ende März 2017 gibt die Regierung Sozialversicherung und Wirtschaftskammer Zeit, um vertraglich die langen Wartezeiten für CT- und MRT-Untersuchungen zu verkürzen. Sonst soll auch in diesem Bereich ein Gesetz beschlossen werden.
Pensionen: Das Thema Pensionen wird praktisch ausgeklammert: Ab April 2017 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung der Systeme vorgesehen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild: Geldtasche
Innenpolitik

Mitterlehner würde Mindestlohn über General-KV regeln

Sollten die Sozialpartner bei ihren Verhandlungen scheitern, werde die Regierung das Thema eigenständig lösen, betont der Wirtschaftsminister.
Symbolbild
Innenpolitik

Mindestlohn wird Härtetest für die Sozialpartner

Bis Ende Juni sollen sich die Sozialpartner auf einen Mindestlohn von 1500 Euro und flexiblere Arbeitszeiten einigen. Doch schon jetzt zeigt sich: die Fronten sind verhärtet.
Foglar: "Unsinn, dass Regierungspakt ÖVP-Programm ist"
Innenpolitik

Foglar: "Unsinn, dass Regierungspakt ÖVP-Programm ist"

Der ÖGB-Chef sieht positive Ansätze im neuen Regierungsprogramm, aber noch sei es "nur ein Papier".
Innenpolitik

Gemeinden wollen bei Umsetzung des Regierungspakts eingebunden werden

Für die Gemeinden dürften keine Mehrkosten entstehen, sagt Gemeindebund-Präsident Mödlhammer.
Innenpolitik

Regierungspakt: Welche Handschrift wo zu lesen ist

Es gab Kompromisse, aber auch Zugeständnisse an den jeweiligen Regierungspartner. Ein Überblick.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.