Brandstetter: Kopftuchverbot für Richterinnen unnötig

Symbolbild: Talar
Symbolbild: Talar(c) Clemens Fabry
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Richterinnen hätten im Verhandlungssaal Talar und Barett zu tragen, betont der Justizminister. Zuletzt hatte er noch Unterstützung für ein Kopftuchverbot signalisiert.

Ein allfälliges Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen ist für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) kein Thema. Denn deren Kleidung in Ausübung ihrer hoheitlichen Funktion ist klar geregelt, wie der Minister am Dienstag sagte: Talar und Barett.

Noch vor etwas mehr als drei Wochen hatte Brandstetter Unterstützung für einen Vorschlag von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) signalisiert, der sich für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Richterinnen ausgesprochen hatte. Die Richtervereinigung hatte sich daraufhin "verwundert" gezeigt, zumal Kreuze als ebenfalls religiöse Symbole nicht infrage gestellt würden.

Fehlende Vorschrift bei Kreuzen

Brandstetters Sprecherin, Katharina Holzinger, wies am Dienstag in der Diskussion um Pläne der Regierung, religiöse Symbole im öffentlichen Dienst zu verbannen, auf eine fehlende Vorschrift bezüglich der Kreuze hin: "Es gibt keine Regelung, die ein Kreuz verbietet oder vorschreibt. Insofern brauchen wir nichts zu ändern."

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, hatte zuvor erklärt, dass ein weltanschauliches Neutralitätsgebot eine langjährige Forderung der Richter sei und die Hoffnung ausgedrückt, dass auch das christliche Kreuz in den Verhandlungssälen bald der Vergangenheit angehören werde. Holzinger bezeichnete die Forderung als nicht sinnvoll, da sie polarisierend wirke.

Die Bekleidung von Richtern ist peinlichst genau in der "Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter" geregelt, die zuletzt 2001 geändert wurde. Darin heißt es unter anderem: "Die Richter haben bei allen Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht das Amtskleid zu tragen. Sie haben zur Urteilsverkündung und zur Eidesabnahme das Haupt mit dem Barett zu bedecken."

(APA)

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