Gefährder-Fessel: Justizminister will keine Novelle

Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Justizminister Wolfgang Brandstetter.(c) APA/BARBARA GINDL
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Ressortchef Wolfgang Brandstetter sieht auch nach dem jüngst erfolgten Update des Koalitionspakts zwischen SPÖ und ÖVP keinen Bedarf für ein neues Gesetz.

Wien. Das vom Sicherheitspaket der Bundesregierung umfasste Thema „Fußfessel für Gefährder“ sieht Justizminister Wolfgang Brandstetter ziemlich gelassen. Wie der Ressortchef am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz angab, sei es nicht nötig, die bestehende Rechtslage zu ändern.

Wenn jemand zum Beispiel unter Terrorismusverdacht stehe und ein Strafverfahren eingeleitet werde, dann sei bei entsprechender Gefährlichkeit und bei Vorliegen eines Haftgrundes die U-Haft zu verhängen.

Der Minister verwies darauf, dass es schon gemäß geltendem Recht möglich sei, auch die U-Haft (nicht nur die Strafhaft) in Form des elektronisch überwachten Hausarrests zu verhängen (dies kommt allerdings sehr selten vor). Darüber entscheidet der Haft- und Rechtsschutzrichter. Dieses System sei auch auf Gefährder anzuwenden, wiewohl es laut Brandstetter nicht definiert sei, was unter einem Gefährder zu verstehen ist.

Zweifel an dem generalisierenden Motto „Fußfessel für Gefährder“ hegt auch der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. Ohne dringenden Tatverdacht könne man niemanden in U-Haft nehmen und demgemäß auch die U-Haft nicht durch Hausarrest so einfach ersetzen. Dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, rechtfertige keine Fußfessel. Zinkl: „Ganz Österreich könnte eine Straftat begehen.“

Eigene Bekleidungsordnung

Auch hinsichtlich des geplanten Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst sieht Brandstetter für den Justizbereich keinerlei Notwendigkeit einer legistischen Änderung. Richterinnen und Staatsanwältinnen müssen laut Bekleidungsordnung im Gerichtssaal Talar tragen, während der Urteilsverkündung muss eine bestimmte Kopfbedeckung aufgesetzt werden.

Zinkl begrüßt nun den Ansatz, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen. Auch das christliche Kreuz solle nicht in Gerichtssälen hängen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Aufhängen von Kreuzen aber auch jetzt nicht. Kreuze in Gerichtssälen sind eine Seltenheit geworden. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2017)

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